Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 14. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat, den mit einem Pflanzgebot verbliebenen entlang der nördlichen
Grenze des Plangebietes festgesetzten Pflanzstreifen vollständig aufzuheben und
statt der vorgeschriebenen Heckenbepflanzung die Grundstücksgrenze zum
Grundstück Michaelstraße 44 mit einem Stabgitterzaun mit innenliegendem
Sichtschutzgeflecht in einer Mindesthöhe
von 1,90 m zu versehen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden
daher um folgenden Satz ergänzt:
„Zwischen den
Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2022 und 2023 und dem Flurstück 322 ist eine
Einfriedung mit einem Stabgitterzaun mit einer immergrünen Rankbepflanzung in
einer Mindesthöhe von 1,90 m zu errichten.“
Der Änderungsplan, der
Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 109/2016 als
Anlage 4 beigefügt.
Die
Verwaltungsvorlage 109/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 17.11.2016 TOP 8
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.11.2016 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: