Sitzung: 30.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 119/2016
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck beschließt, dass die Optionserklärung zum 01.01.2017 gem. § 27 Abs.
22 Satz 3 UStG abgegeben wird.
Die Verwaltungsvorlage 119/2016 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Gromöller
Herrn Christian Trost von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Münster.
Herr Trost erklärt anhand einer
Power-Point-Präsentation, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung bzgl. der
umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für die Leistungen der Gemeinde
Havixbeck voraussichtlich haben wird.
Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem Session
(nur online einsehbar) als Anlage 2
zum Protokoll eingestellt.
Während des Vortrages wird deutlich, dass viele
Leistungen der Gemeinde zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden.
Da durch Gesetz die Beibehaltung der bisher gültigen
Rechtsbestimmungen bis zum 31.12.2020 anhand einer Abgabe einer
Optionserklärung eingeräumt wird, plädiert Herr Trost für die Inanspruchnahme
dieser Möglichkeit durch die Gemeinde Havixbeck.
Hierzu führt er aus, dass diese Optionserklärung
einmalig und rückwirkend zurückgezogen werden könne.
Risiken können aus der bestehenden interkommunalen
Zusammenarbeit der Gemeinde Havixbeck entstehen, da die Gemeinde Havixbeck als
Leistungsempfänger (Finanzzentrum Baumberge, Citeq, Personalservice Kreis
Coesfeld, Vergabestelle Stadt Lüdinghausen) zukünftig möglicherweise
Umsatzsteuer auf Dienstleistungen bezahlen könnte. Ein konkretes BMF-Schreiben
zu einzelnen Sachverhalten liegt bisher noch nicht vor.
Nach eingehender Diskussion, befürwortet Herr Messing
die von Herrn Trost vorgeschlagene Vorgehensweise und die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut vorliegender Verwaltungsvorlage 119/2016.
Nach
der Abstimmung bedankt sich Herr Gromöller bei Herrn Trost und verabschiedet
diesen.
Abstimmungsergebnis: