Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dass die Optionserklärung zum 01.01.2017 gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abgegeben wird.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 119/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Gromöller Herrn Christian Trost von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster.

 

Herr Trost erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung bzgl. der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für die Leistungen der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich haben wird.

Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem Session (nur online einsehbar) als Anlage 2 zum Protokoll eingestellt.

 

Während des Vortrages wird deutlich, dass viele Leistungen der Gemeinde zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden.

 

Da durch Gesetz die Beibehaltung der bisher gültigen Rechtsbestimmungen bis zum 31.12.2020 anhand einer Abgabe einer Optionserklärung eingeräumt wird, plädiert Herr Trost für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit durch die Gemeinde Havixbeck.

Hierzu führt er aus, dass diese Optionserklärung einmalig und rückwirkend zurückgezogen werden könne.

 

Risiken können aus der bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinde Havixbeck entstehen, da die Gemeinde Havixbeck als Leistungsempfänger (Finanzzentrum Baumberge, Citeq, Personalservice Kreis Coesfeld, Vergabestelle Stadt Lüdinghausen) zukünftig möglicherweise Umsatzsteuer auf Dienstleistungen bezahlen könnte. Ein konkretes BMF-Schreiben zu einzelnen Sachverhalten liegt bisher noch nicht vor.

 

 

Nach eingehender Diskussion, befürwortet Herr Messing die von Herrn Trost vorgeschlagene Vorgehensweise und die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut vorliegender Verwaltungsvorlage 119/2016.

 

 

 

 

Nach der Abstimmung bedankt sich Herr Gromöller bei Herrn Trost und verabschiedet diesen.

 

 


Abstimmungsergebnis: