Hochbaubericht

 

Grundschule:

Entsprechend den Vorgaben des Masterplanes wurde in 2 Treppenhäusern die dunkle, abgehängte Decke gegen eine helle Gipskartondecke ausgetauscht.

Die Maßnahme ist abgeschlossen und abgenommen.

 

Altenberger Straße 46:

Die Ausschreibungen für die Errichtung des Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten werden zurzeit durchgeführt.

Für die Gewerke Rohbau-, Zimmerer-, Dachdecker- und Heizungsarbeiten sind die Submissionen bereits erfolgt. Die fachliche Prüfung wird derzeit durchgeführt. Ich werde in der kommenden Haupt- und Finanzausschusssitzung über die Ergebnisse berichten.

 

Dionysiusstraße 32

Das Wohnhaus an der Dionysiusstraße wird derzeit für den Einzug von Flüchtlingen vorbereitet. Es sind noch einige Trockenbau-, Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten erforderlich. Das Objekt soll möglichst noch in diesem Jahr bezogen werden. Ferner waren einige Arbeiten an den Außenanlagen erforderlich. So sind im Garten Bäume gefällt und der Zaun zum Nachbarn in einer Gemeinschaftsaktion erneuert worden.

 

Finkenstraße 35a

Das Haus an der Finkenstraße wurde Mitte Oktober bezogen. Hier waren nur geringe Elektro- und Schreinerarbeiten erforderlich.

An den Außenanlagen wurde zur besseren Erschließung eine Zuwegung gepflastert.

 

Althoffsweg 41 a

Für die Wohnhäuser am Althoffsweg 41a wurde eine Außenbeleuchtung installiert. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit wurde deutlich, dass die bestehenden Außenleuchten zu keiner ausreichenden Belichtung führten.

 

 

 

Tiefbaubericht

 

Die Antragsunterlagen zum Bau des Regenrückhaltebeckens im Kanalnetz und zum Graben A sowie die damit einhergehenden Einleitungsanträge der Regenüberläufe 1, 3 und 5 liegen den zuständigen Behörden zur Genehmigung vor. Sobald die Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen, wird das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

 

 

Nachträgliche Anmerkung im Zuge der Protokollerstellung:

Da die 2. Sitzungsfolge in 2017 im März beginnt und im Mai endet, wäre es empfehlenswert, dem Bau- und Verkehrsausschuss die Vergabevollmacht zu erteilen, da die zulässigen Bindefristen deutlich überschritten werden und das Bauunternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung hat.