Sitzung: 24.10.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 103/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Die Bilanz zum
31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme von 93.649.681,33 € festgestellt.
- Die
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Fehlbetrag in
Höhe von 345.758,52 € festgestellt.
- Die
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Endbestand an
liquiden Mitteln in Höhe von 3.616.083,17 € festgestellt.
- Der Anhang und
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 werden
festgestellt.
- Auf der Grundlage
des von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister
die Entlastung erteilt.
- Der festgestellte
Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 wird mit der
Ausgleichsrücklage verrechnet und reduziert diese entsprechend auf 176.388,68
€.
Nach der Abstimmung unterschreibt Ausschussvorsitzender Messing den
Bestätigungsvermerk, der dem Protokoll als Anlage
2 beigefügt ist.
Die Verwaltungsvorlage 103/2016 liegt vor.
Anm. der Schriftführerin:
Frau Bergmoser ist ab 19:03 Uhr anwesend.
Somit befinden sich 9 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schwaaf und
Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld und Herr Bodem vom Finanzzentrum
Nottuln eingeladen.
Herr Schwaaf stellt anhand einer
Power-Point-Präsentation die zentralen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung
2015 vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage
1 beigefügt.
Während des Vortrages werden verschiedene Detail- und
Verständnisfragen der Ratsmitglieder durch die Wirtschaftsprüfer, Herrn Bodem
und Herrn Wilke beantwortet.
Bzgl. der Gewerbesteuerrückforderungen durch die RWE
für die letzten 10 Jahre in Höhe von insgesamt ca. 354.000 € erläutert Herr
Schwaaf, dass der Aufwand hierfür den Ergebnisplan 2015 in Form einer
Rückstellung belaste.
Die Gemeinde sei verpflichtet, nach Kenntnis über
einen solchen Sachverhalt im Haushaltsjahr 2015, eine derartige Rückstellung
einzustellen.
Hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen für Personal-,
Unterbringungs- und Unterhaltungskosten im Bereich Flüchtlinge für das Jahr
2015, verweist Herr Wilke auf die Auflistung unter Teilprodukt 05 „Soziale
Leistungen“ im Prüfbericht 2015.
Anm. der Schriftführerin:
Herr Dr. Höfener verlässt um 20:05 Uhr den Sitzungssaal.
Es sind nun 8 stimmberechtigte Personen anwesend.
Bzgl. des Sachstandes zu gezahlten
Körperschaftssteuern an das Finanzamt Coesfeld, erklären Herr Schwaaf und Herr
Lenkenhoff, dass man sich noch im Einspruchsverfahren befinde.
Hierauf bedankt sich Herr Messing bei Herrn Schwaaf,
Herrn Lenkenhoff und Herrn Bodem und lässt über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 103/2016 abstimmen: