Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Bilanz zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme von 93.649.681,33 € festgestellt.

 

  1. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 345.758,52 € festgestellt.

 

  1. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 3.616.083,17 € festgestellt.

 

  1. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 werden festgestellt.

 

  1. Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

  1. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2015 wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet und reduziert diese entsprechend auf 176.388,68 €.

 

 

 

 

Nach der Abstimmung unterschreibt Ausschussvorsitzender Messing den Bestätigungsvermerk, der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 103/2016 liegt vor.

 

Anm. der Schriftführerin:

Frau Bergmoser ist ab 19:03 Uhr anwesend.

Somit befinden sich 9 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schwaaf und Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld und Herr Bodem vom Finanzzentrum Nottuln eingeladen.

 

Herr Schwaaf stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die zentralen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2015 vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Während des Vortrages werden verschiedene Detail- und Verständnisfragen der Ratsmitglieder durch die Wirtschaftsprüfer, Herrn Bodem und Herrn Wilke beantwortet.

 

 

Bzgl. der Gewerbesteuerrückforderungen durch die RWE für die letzten 10 Jahre in Höhe von insgesamt ca. 354.000 € erläutert Herr Schwaaf, dass der Aufwand hierfür den Ergebnisplan 2015 in Form einer Rückstellung belaste.

 

Die Gemeinde sei verpflichtet, nach Kenntnis über einen solchen Sachverhalt im Haushaltsjahr 2015, eine derartige Rückstellung einzustellen.

 

Hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen für Personal-, Unterbringungs- und Unterhaltungskosten im Bereich Flüchtlinge für das Jahr 2015, verweist Herr Wilke auf die Auflistung unter Teilprodukt 05 „Soziale Leistungen“ im Prüfbericht 2015.

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr Dr. Höfener verlässt um 20:05 Uhr den Sitzungssaal.

Es sind nun 8 stimmberechtigte Personen anwesend.

 

Bzgl. des Sachstandes zu gezahlten Körperschaftssteuern an das Finanzamt Coesfeld, erklären Herr Schwaaf und Herr Lenkenhoff, dass man sich noch im Einspruchsverfahren befinde.

 

Hierauf bedankt sich Herr Messing bei Herrn Schwaaf, Herrn Lenkenhoff und Herrn Bodem und lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 103/2016 abstimmen: