Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Mönkebrei“ gem. § 22 Abs.2 BauNVO in Verbindung mit § 9 (1) Nr. 1 BauGB für den in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 062/2011 dargestellten Änderungsbereich wie folgt zu ergänzen:

 

„Im Bereich mit festgesetzter offener Bauweise wird die maximale Baukörperlänge mit 20 m begrenzt.“

 

Ratsmitglied Messing hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.


Die Verwaltungsvorlage 062/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 22.06.2011, TOP 13