Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan „Mönkebrei“ gem. § 22 Abs.2 BauNVO in Verbindung mit § 9 (1)
Nr. 1 BauGB für den in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 062/2011
dargestellten Änderungsbereich wie folgt zu ergänzen:
„Im Bereich mit festgesetzter offener Bauweise wird die maximale
Baukörperlänge mit 20 m begrenzt.“
Ratsmitglied Messing hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Die Verwaltungsvorlage 062/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 22.06.2011, TOP 13