Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung
des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu
ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 061/2011 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücks
1662 und 1663 in nordöstlicher und in nordwestlicher Richtung jeweils im
Abstand von 3 m parallel zur Grund-
stücksgrenze zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 061/2011 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt
dargestellt sind.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die festgesetzte Grundflächenzahl
von 0,25 auf 0,4 und die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu
ändern.
Ferner wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes zur 1.
förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 061/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 22.06.2011, TOP 14