Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 061/2011 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücks 1662 und 1663 in nordöstlicher und in nordwestlicher Richtung jeweils im Abstand von 3 m parallel zur Grund-

stücksgrenze zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 061/2011 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt sind.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25 auf 0,4 und die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu ändern.

 

Ferner wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage 061/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 22.06.2011, TOP 14