Das neue Landesnaturschutzgesetz greift nicht nur in das Privateigentum, sondern auch in die Ortsentwicklung ein. Hat die Verwaltung bereits einen Überblick über die möglichen Einschnitte hierzu?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die mit Schnellbriefen des Städte- und Gemeindebundes übersandten Informationen in der Sache  dem Protokoll beifügen.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Schnellbriefe sind im Ratsinformationssystem Session als Anlagen 5 und 6 zum Protokoll (nur online) eingestellt.