Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Das neue Landesnaturschutzgesetz greift nicht nur in
das Privateigentum, sondern auch in die Ortsentwicklung ein. Hat die Verwaltung
bereits einen Überblick über die möglichen Einschnitte hierzu?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die mit Schnellbriefen des Städte-
und Gemeindebundes übersandten Informationen in der Sache dem Protokoll beifügen.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Schnellbriefe sind im Ratsinformationssystem Session als Anlagen 5 und 6 zum Protokoll (nur
online) eingestellt.