Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die bisherige Friedhofsfläche im Bereich des Bebauungsplanes Wohnpark Habichtsbach teilweise in Wohnbaufläche umzuwandeln. Aus diesem Grunde beschließt er die Aufstellung eines Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach I“ entsprechend dem als Anlage 6 zum Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2016 beiliegenden Planentwurf gem. § 13 a BauGB und hierzu die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des  § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 094/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 01.09.2016 TOP 8

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Herr Webering erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

Frau Böse geht auf den aktuellen Planentwurf des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach I“ ein, der dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt ist.

Die Änderung betreffe den südwestlichen Teil des B-Planes, in der nun ein Leitungsrecht für die Entwässerung eingearbeitet worden sei.

 

Hierauf liest sie ein Schreiben vom 15.09.2016 von Anwohnern vor, in dem beantragt wird, die Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach I“ nicht durchzuführen, da hierdurch ein für die betroffenen Anwohner wichtiger Fußweg für die Durchführung der Pflege ihrer Gärten entfallen würde.

Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Die gewünschte Beibehaltung eines Fußweges hinter den Gärten wird von der Verwaltung nicht mitgetragen, da die Erreichbarkeit dieser Gärten auch durch nachbarschaftsrechtliche Rücksichtnahme über die eigenen Grundstücke gewährleistet werden könne.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Fuß- und Radweg Erschließungs- und Pflegekosten für die Gemeinde verursachen werde.

 

Die Sitzung wird geöffnet, um einem Anlieger die Möglichkeit der Wortmeldung zu geben.

 

Dieser stimmt den Ausführungen der Verwaltung nicht zu. Er macht eindringlich darauf aufmerksam, dass ein Fußweg für die Anlieger dringend erforderlich sei.

 

Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

 

Zunächst wird darüber abgestimmt, im nördlichen Teil der Friedhofsfläche einen 2-Meter breiten Geh- und Radweg in die Planungen mitaufzunehmen.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 5; Nein: 12; Enthaltungen: 4.

 

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 094/2016 abgestimmt, wobei dieser in der Hinsicht abgeändert wird, dass der in der heutigen Ratssitzung vorgestellte und dem Protokoll als Anlage 6 beigefügte Planentwurf als Grundlage für die Offenlegung dienen soll.

 


(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

Abstimmungsergebnis: