Nach Beratung ergeht folgender Beschluss.
- Der Rat
bekräftigt die hohe Bedeutung des stadtregionalen Alltagsradverkehrs als
integriertes Handlungsfeld in der Kommunalentwicklung.
- Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass eine gleichlautende Vorlage (Beschlusspunkte 1 – 7) in den
zuständigen Gremien der Kommunen der „Stadtregion Münster“ beraten wird.
- Der Rat
beschließt, zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Stadtregion
vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse in den Gemeinden der Stadtregion,
die stadtregionalen Velorouten (Anlage B) als stadtregionale Entwicklungsziele
im Sinne eines längerfristigen Zielkonzepts.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Konkretisierung und Verwirklichung dieser
stadtregionalen Velorouten im Gemeindegebiet mit hoher Priorität zu
verfolgen.
Auf
allen 13 stadtregionalen Velorouten wird in Kooperation mit den
Straßenbaulastträgern (Kreise, Landesbetrieb Straßenbau NRW) schrittweise und
pragmatisch eine Verwirklichung der stadtregionalen Mindestanforderungen
(Anlage C) bis zu einem verkehrssicheren und bedarfsgerecht funktionsfähigen Betrieb
angestrebt. Es gilt zudem, die stadtregionalen Velorouten in die örtliche und
stadtregionale Raum- und Mobilitätsentwicklung zu integrieren.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die begleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
im Zuge der Qualifizierung der stadtregionalen Velorouten gemeinsam mit
den stadtregionalen Gemeinden und in enger Kooperation mit den
Straßenbaulastträgern zu betreiben. In diesem Rahmen sollen
prozessbegleitend
eine
aktivierende Öffentlichkeitsarbeit betrieben sowie,
eine
Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer eröffnet und eine Unterstützer-Akquise
initiiert (Kommunikationsstrategie) werden.
Spätestens
nach dem endgültigen Ausbau einer Route soll diese im Rahmen einer gemeinsamen
Marketingstrategie offensiv beworben werden.
- Der Rat
beschließt zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Gemeinde/
Stadtregion die Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindungen im
Gemeindegebiet als kommunale Entwicklungsziele im Sinne eines
längerfristigen Zielkonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt, diese
kommunalen Entwicklungsziele im Gemeindegebiet sowie ihre Integration in
der Gemeindeentwicklung mit hoher Priorität zu verfolgen.
- Es wird zur
Kenntnis genommen, dass die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur
Förderung des Alltagsradverkehrs im Sinne der genannten stadtregionalen
und kommunalen Entwicklungsziele auf der Grundlage gesonderter
Entscheidungen erfolgen und auf Antrag im Rahmen bestehender und
budgetierter Förderprogramme des Landes NRW (z. B. Förderprogramm Nahmobilität)
bezuschusst werden können.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den mitwirkenden Gemeinden und den
Straßenbaulastträgern ein Entwicklungs- und Investitionsprogramm mit Zeit- und
Kostenangaben zu den stadtregionalen Velorouten zu erarbeiten. Die Inhalte des
Programms sollen in Abstimmung mit der Bezirksregierung (Bewilligung und
Koordination der Fördermittel) erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 22; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Nach
der Abstimmung regt Herr Hense an, die Strecke Havixbeck-Roxel als
Referenzroute bei den weiteren Überlegungen mitzuberücksichtigen.
Über seine Anregung,
dass sich Havixbeck als Modellkommune bei der Entwicklung der Veloroute
Havixbeck-Roxel zur Verfügung stellen soll, wird wie folgt abgestimmt:
Die
Verwaltungsvorlage 092/2016 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 01.09.2016 TOP 11
Es
wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 092/2016 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: