Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Da in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 01.09.2016 über alle Beschlussvorschläge zu den Ordnungsziffern der Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen worden ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang abzustimmen.

Die Ratsmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Somit erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorschläge zu den Ordnungsziffern 3 bis 18 in einem Durchgang:

 

 

A Träger öffentlicher Belange

 

Ordnungsziffer 3

 

Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 11.07.2016

 

Hinweis, dass die betroffenen Flächen in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde liegen.

 

 

Beschluss

Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

Ordnungsziffer 6

 

Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 08.07.2016.

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis und das Ergebnis der bereits durchgeführten Luftbildauswertung mit der Anmerkung zu potentiellen Gefahren zur Kenntnis.

 

 

 

Ordnungsziffer 18

 

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 18.08.2016

 

Hinweis der Bauordnungsbehörde, dass der Vorgarten im gesamten Bebauungsplan zu bemaßen ist, damit spätere Messungenauigkeiten vermieden werden.

Hinweis, dass der Vorgarten frei von den nicht genehmigungspflichtigen Nebenanlagen gem. BauO NRW zu halten ist, damit ein einheitliches Straßenbild gewahrt bleibt, s. textliche Festsetzung Punkt 4.2.

 

 

Beschluss

Der Anregung, die Vorgartenzone im gesamten Bebauungsplangebiet zu vermaßen, wird gefolgt. Die Planzeichnung wird entsprechend redaktionell ergänzt.

 

 

 

Der Anregung, die Festsetzung 4.2 hinsichtlich des Freihaltens der Vorgärten von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen, wird nicht gefolgt.

 

 

 

 

Hinweis des Fachdienstes Immissionsschutz, dass der Straßenbaulastträger bezüglich des öffentlichen Straßenlärms zuständig ist.

 

 

Beschluss

Der Hinweis auf die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Hinweis des Aufgabenbereichs Niederschlagswasserbeseitigung, dass eine abschließende Stellungnahme erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes gegeben werden kann.

 

 

Beschluss

Der Hinweis, dass eine Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes abgegeben werden kann, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass für den im Geltungsbereich des Landschaftsplans Baumberge Nord liegenden Bebauungsplanentwurfs keine dem Landschaftsplan widersprechenden Festsetzungen getroffen wurden und dass bei vorliegendem Satzungsbeschluss der Landschaftsplan auf die Außengrenzen des Bebauungsplans zurückweicht.

 

 

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

Hinweis der Brandschutzdienststelle vom 23.02.2016 auf die Stellungnahme und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

 

Beschluss

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 23.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die dortigen Hinweise zur Löschwasserversorgung werden im Rahmen der Erschließung des Baugebietes berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung zu den Ordnungsziffern B1 und B2.

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B1, Schreiben vom 01.08.2016

 

Hinweise auf:

-      Immissionswerte/Feinstaub Schützenstraße

-      Weitere Zunahme bei bereits schon hoher Verkehrsbelastung für die Schützenstraße

-      Gesundheitsgefährdung durch anwachsenden Verkehr

 

bei Umsetzung der anvisierten Planung.

 

 

Die CDU-Fraktion erklärt, sich bei der Abstimmung über diese Ordnungsziffer der Stimme zu enthalten, weil ihrer Ansicht nach die vorgebrachten Bedenken der Anwohner von der Verwaltung nicht in ausreichendem Umfang ernst genommen worden sind.

Herr Hense regt an, mit dem Kreis Coesfeld als Träger der Straßenbaulast der Schützenstraße in Kontakt zu treten, um rechtzeitig lärmmindernde Vorkehrungen bei der Sanierung der Schützenstraße treffen zu können.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsziffer B1:

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

einstimmig beschlossen: Ja: 6; Nein: 0; Enthaltungen: 15.

 

 

Sodann wird über die Ordnungsziffer B 2 abgestimmt:

 

Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 09.082016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für 8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I

 

Anregung, dass im Randbereich der Erschließungsstraße zum Baugebiet Habichtsbach I ein Teilstück als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg” festgesetzt wird und ein „Poller” zeichnerisch eingetragen wird. Zustimmende Ausführung hinsichtlich der erneuten öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

Beschluss

Der Anregung, die Planzeichnung des Bebauungsplanes zu ergänzen, wird nicht gefolgt. Die zustimmenden Ausführungen hinsichtlich der zur erneuten öffentlichen Auslegung geänderten Verkehrsführung im Bereich des Bebauungsplanes Habichtsbach II werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

einstimmig beschlossen: Ja: 21.

 

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 087/2016:

 

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung. Zugleich bestätigt der Gemeinderat die mit den Verwaltungsvorlagen vom 23.04. 2015 (VV 035/2015), am 10.12.2015 (VV 122/2015) und am 30.06.2016 gefassten Beschlüsse (VV 70/2016) bezüglich des Planverfahrens „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 087/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 01.09.2016 TOP 9

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Herr Webering erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

 

Nach der Abstimmung regt Frau Schäpers die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Havixbeck an, um frühzeitig Informationen über verkehrliche Auswirkungen von zukünftigen Neubaugebieten für das Straßennetz von Havixbeck zu erhalten.

Die Verwaltung nimmt diese Anregung auf.

 


(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

Abstimmungsergebnis: