Sitzung: 22.09.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 087/2016
Da in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom
01.09.2016 über alle Beschlussvorschläge zu den Ordnungsziffern der Träger öffentlicher
Belange einstimmig beschlossen worden ist, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang abzustimmen.
Die Ratsmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.
Somit erfolgt die Abstimmung über die
Beschlussvorschläge zu den Ordnungsziffern 3 bis 18 in einem Durchgang:
A Träger öffentlicher Belange
Ordnungsziffer 3
Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Schreiben
vom 11.07.2016
Hinweis, dass die betroffenen Flächen in der Zuständigkeit
der Unteren Bodenschutzbehörde liegen.
Beschluss
Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Ordnungsziffer
6
Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 08.07.2016.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis und das Ergebnis der
bereits durchgeführten Luftbildauswertung mit der Anmerkung zu potentiellen
Gefahren zur Kenntnis.
Ordnungsziffer 18
Kreis Coesfeld, Schreiben vom 18.08.2016
Hinweis der Bauordnungsbehörde,
dass der Vorgarten im gesamten Bebauungsplan zu bemaßen ist, damit spätere
Messungenauigkeiten vermieden werden.
Hinweis, dass der Vorgarten frei von den nicht
genehmigungspflichtigen Nebenanlagen gem. BauO NRW zu halten ist, damit ein
einheitliches Straßenbild gewahrt bleibt, s. textliche Festsetzung Punkt 4.2.
Beschluss
Der Anregung, die Vorgartenzone im gesamten
Bebauungsplangebiet zu vermaßen, wird gefolgt. Die Planzeichnung wird
entsprechend redaktionell ergänzt.
Der Anregung, die Festsetzung 4.2 hinsichtlich des Freihaltens der
Vorgärten von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen, wird nicht gefolgt.
Hinweis des Fachdienstes
Immissionsschutz, dass der Straßenbaulastträger bezüglich des öffentlichen
Straßenlärms zuständig ist.
Beschluss
Der Hinweis
auf die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers für die Bewertung
von Verkehrslärmimmissionen wird zur Kenntnis genommen.
Hinweis des Aufgabenbereichs Niederschlagswasserbeseitigung, dass eine abschließende
Stellungnahme erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes gegeben werden
kann.
Beschluss
Der Hinweis,
dass eine Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage
eines Entwässerungsentwurfes abgegeben werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
Hinweis der Unteren
Landschaftsbehörde, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass
für den im Geltungsbereich des Landschaftsplans Baumberge Nord liegenden
Bebauungsplanentwurfs keine dem Landschaftsplan widersprechenden Festsetzungen
getroffen wurden und dass bei vorliegendem Satzungsbeschluss der
Landschaftsplan auf die Außengrenzen des Bebauungsplans zurückweicht.
Beschluss
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Hinweis der
Brandschutzdienststelle vom 23.02.2016
auf die Stellungnahme und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren.
Beschluss
Der Hinweis
auf die Stellungnahme vom 23.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die dortigen
Hinweise zur Löschwasserversorgung werden im Rahmen der Erschließung des
Baugebietes berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltungen:
2.
Sodann erfolgt die Abstimmung zu den Ordnungsziffern
B1 und B2.
B – Bürger
Ordnungsziffer B1, Schreiben vom 01.08.2016
Hinweise auf:
-
Immissionswerte/Feinstaub Schützenstraße
-
Weitere Zunahme bei bereits schon hoher
Verkehrsbelastung für die Schützenstraße
-
Gesundheitsgefährdung durch anwachsenden Verkehr
bei
Umsetzung der anvisierten Planung.
Die CDU-Fraktion erklärt, sich bei der Abstimmung über
diese Ordnungsziffer der Stimme zu enthalten, weil ihrer Ansicht nach die
vorgebrachten Bedenken der Anwohner von der Verwaltung nicht in ausreichendem
Umfang ernst genommen worden sind.
Herr Hense regt an, mit dem Kreis Coesfeld als Träger
der Straßenbaulast der Schützenstraße in Kontakt zu treten, um rechtzeitig
lärmmindernde Vorkehrungen bei der Sanierung der Schützenstraße treffen zu
können.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsziffer
B1:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
einstimmig beschlossen: Ja: 6; Nein: 0; Enthaltungen:
15.
Sodann wird über die Ordnungsziffer B 2 abgestimmt:
Ordnungsziffer
B 2, Schreiben vom 09.082016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für
8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I
Anregung, dass im Randbereich der Erschließungsstraße zum
Baugebiet Habichtsbach I ein Teilstück als „Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg” festgesetzt wird und ein „Poller”
zeichnerisch eingetragen wird. Zustimmende
Ausführung hinsichtlich der erneuten öffentlichen Auslegung.
Beschluss
Der Anregung, die Planzeichnung des Bebauungsplanes zu ergänzen, wird nicht
gefolgt. Die zustimmenden Ausführungen hinsichtlich der zur erneuten
öffentlichen Auslegung geänderten Verkehrsführung im Bereich des
Bebauungsplanes Habichtsbach II werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
einstimmig
beschlossen: Ja: 21.
Sodann
erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 087/2016:
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur
Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den
vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den
Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und
Umweltbericht als Satzung. Zugleich bestätigt der Gemeinderat die mit den
Verwaltungsvorlagen vom 23.04. 2015 (VV 035/2015), am 10.12.2015 (VV 122/2015)
und am 30.06.2016 gefassten Beschlüsse (VV 70/2016) bezüglich des
Planverfahrens „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“.
Die
Verwaltungsvorlage 087/2016 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 01.09.2016 TOP 9
Anmerkung der
Schriftführerin:
Herr Webering erklärt
sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Nach
der Abstimmung regt Frau Schäpers die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für
Havixbeck an, um frühzeitig Informationen über verkehrliche Auswirkungen von zukünftigen
Neubaugebieten für das Straßennetz von Havixbeck zu erhalten.
Die
Verwaltung nimmt diese Anregung auf.
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Abstimmungsergebnis: