Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der mit Vorlage 095/2016 vorgelegten Unterlagen (Anlagen 1 – 3), einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb zur Weiterentwicklung des Baumberger Sandstein Museums um einen außerschulischen Lernort durchzuführen, wobei die dabei zu Grunde zu legende Bruttobaukostenobergrenze auf 918.700 € zuzügl. Planungskosten festgelegt wird.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 095/2016 liegt vor.

 

Herr Spüntrup hebt die guten Vorarbeiten des Arbeitskreises und des Beirates für die Weiterentwicklung des Baumberger Sandsteinmuseums hervor. Er äußert jedoch seine Zweifel daran, ob das angedachte neue Konzept wirtschaftlich ertragreich sein wird.

 

Seine Anfrage, ob für die anvisierten Architektenkurse, von denen man sich Einnahmen erhofft, entsprechende Marketingkosten eingeplant worden sind, wird von der Verwaltung verneint.

 

Herr Gromöller und Frau Böse erläutern, dass im vorgelegten Erfolgsplan 2020 Prognosen für die erwarteten Aufwendungen und Erlöse darstelle. Da nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden könne, ob die Erlöse durch Veranstaltungen erzielt werden können, sei bewusst ein Sicherheitsbetrag von rd. 30.000 € eingeplant worden.

 

 

Im Laufe der Beratungen plädiert Herr von Schönfels dafür, die Kosten für den Architektenwettbewerb zu senken, da ihm die in der Verwaltungsvorlage aufgeführte Summe von 1, 275 Mill. € als zu teuer erscheint. Er schlägt vor, die Kostengruppen 300 + 400 Baukosten; 500 Umgestaltung Freiraum; 600 technische Ausstattung und 700 Planungskosten auf eine Höchstgrenze von 1,2 Mill. brutto festzulegen.

 

Bürgermeister Gromöller stimmt einer solchen Deckelung nicht zu, da seiner Ansicht nach hierdurch im Vorfeld die Architekten in ihren kreativen Entwicklungsmöglichkeiten unnötig beschränkt werden würden. Außerdem sollten die Ergebnisse aus den Beirats- und Arbeitskreisdiskussionen in der heutigen Ausschusssitzung nicht in Zweifel gezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang sieht Herr Eilers eine Festlegung der Kostengruppe 700 Planungskosten zum jetzigen Zeitpunkt als kritisch an, da viele Punkte noch nicht absehbar seien.

 

Die FDP-Fraktion  spricht sich gänzlich gegen die Verwaltungsvorlage aus, da hierdurch ihrer Ansicht nach keine Kosten eingespart würden.

 

Um evtl. rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, regt Herr Schulze-Havixbeck im Verlauf der Beratungen an, schriftlich festzulegen, dass der den Wettbewerb gewonnene Architekt im Falle einer Nichtrealisierung seiner Planungen keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Hierzu wird seitens der Verwaltung auf die der Verwaltungsvorlage 95/2016 als Anlage 2 beigefügten Kurzfassung der Aufgabenbeschreibung Wettbewerb verwiesen.

 

Nach erneuter Diskussion darüber, ob eine entsprechende Deckelung der Baukostenobergrenze für die Architekten erfolgen soll, lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 095/2016 abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: