Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 095/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der mit Vorlage 095/2016 vorgelegten
Unterlagen (Anlagen 1 – 3), einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb zur
Weiterentwicklung des Baumberger Sandstein Museums um einen außerschulischen
Lernort durchzuführen, wobei die dabei zu Grunde zu legende
Bruttobaukostenobergrenze auf 918.700 € zuzügl. Planungskosten festgelegt wird.
Die Verwaltungsvorlage 095/2016 liegt vor.
Herr Spüntrup hebt die guten Vorarbeiten des
Arbeitskreises und des Beirates für die Weiterentwicklung des Baumberger
Sandsteinmuseums hervor. Er äußert jedoch seine Zweifel daran, ob das
angedachte neue Konzept wirtschaftlich ertragreich sein wird.
Seine Anfrage, ob für die anvisierten
Architektenkurse, von denen man sich Einnahmen erhofft, entsprechende
Marketingkosten eingeplant worden sind, wird von der Verwaltung verneint.
Herr Gromöller und Frau Böse erläutern, dass im
vorgelegten Erfolgsplan 2020 Prognosen für die erwarteten Aufwendungen und
Erlöse darstelle. Da nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden könne, ob die
Erlöse durch Veranstaltungen erzielt werden können, sei bewusst ein
Sicherheitsbetrag von rd. 30.000 € eingeplant worden.
Im Laufe der Beratungen plädiert Herr von Schönfels
dafür, die Kosten für den Architektenwettbewerb zu senken, da ihm die in der
Verwaltungsvorlage aufgeführte Summe von 1, 275 Mill. € als zu teuer erscheint.
Er schlägt vor, die Kostengruppen 300 + 400 Baukosten; 500 Umgestaltung
Freiraum; 600 technische Ausstattung und 700 Planungskosten auf eine
Höchstgrenze von 1,2 Mill. brutto festzulegen.
Bürgermeister Gromöller stimmt einer solchen Deckelung
nicht zu, da seiner Ansicht nach hierdurch im Vorfeld die Architekten in ihren
kreativen Entwicklungsmöglichkeiten unnötig beschränkt werden würden. Außerdem
sollten die Ergebnisse aus den Beirats- und Arbeitskreisdiskussionen in der
heutigen Ausschusssitzung nicht in Zweifel gezogen werden.
In diesem Zusammenhang sieht Herr Eilers eine
Festlegung der Kostengruppe 700 Planungskosten zum jetzigen Zeitpunkt als
kritisch an, da viele Punkte noch nicht absehbar seien.
Die FDP-Fraktion
spricht sich gänzlich gegen die Verwaltungsvorlage aus, da hierdurch
ihrer Ansicht nach keine Kosten eingespart würden.
Um evtl. rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden,
regt Herr Schulze-Havixbeck im Verlauf der Beratungen an, schriftlich
festzulegen, dass der den Wettbewerb gewonnene Architekt im Falle einer
Nichtrealisierung seiner Planungen keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.
Hierzu wird seitens der Verwaltung auf die der Verwaltungsvorlage 95/2016 als
Anlage 2 beigefügten Kurzfassung der Aufgabenbeschreibung Wettbewerb verwiesen.
Nach erneuter Diskussion darüber, ob eine
entsprechende Deckelung der Baukostenobergrenze für die Architekten erfolgen
soll, lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
095/2016 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: