Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die bisherige Friedhofsfläche im Bereich des Bebauungsplanes Wohnpark Habichtsbach teilweise in Wohnbaufläche umzuwandeln. Aus diesem Grunde beschließt er die Aufstellung eines Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach I“ entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 094/2016 beiliegenden Planentwurf gem. § 13 a BauGB und hierzu die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des  § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 094/2016 liegt vor.

 

Herr Fohrmann erscheinen die Erschließungskosten sehr hoch. Herr Wientges begründet die Höhe der Erschließungskosten damit, dass für das Plangebiet ein separater Stauraumkanal geschaffen werden, und in der vorhandenen Haupterschließungsstraße ein Verbindungssammler gebaut werden müsse. Die Anfrage nach der Tiefe der angrenzenden Gebäude kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Eine Beantwortung wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Das Baufeld im nördlich angrenzenden Bereich hat eine Tiefe von 14 m. Dieses Maß ist auch in dem jetzt vorliegenden Planentwurf für alle Grundstücke enthalten, so dass es insofern keiner Anpassung bedarf.

 

Herr Eilers vermisst in den Planungen eine Erschließung durch die nördliche Seite. Er sieht die Anwohner in diesem Bereich als benachteiligt an und stellt den Antrag, im nördlichen Teil der Friedhofsfläche einen 2-Meter breiten Geh- und Radweg in die Planungen mitaufzunehmen.

 

Herr Albrecht lässt über diesen Antrag wie folgt abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 4; Enthaltungen: 3.

 

Herr Overs spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Umwandlung der Friedhofsfläche in Wohnbaufläche aus. Er plädiert für den Erhalt der Fläche als Grünfläche.

 

Nach Klärung von Detailfragen wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 094/2016 abgestimmt:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: