Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung. Zugleich bestätigt der Gemeinderat die mit den Verwaltungsvorlagen vom 23.04. 2015 (VV 035/2015), am 10.12.2015 (VV 122/2015) und am 30.06.2016 gefassten Beschlüsse (VV 70/2016) bezüglich des Planverfahrens „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 087/2016 liegt vor.

 

Zunächst wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:

 

A Träger öffentlicher Belange

 

Ordnungsziffer 3

 

Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 11.07.2016

 

Hinweis, dass die betroffenen Flächen in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde liegen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 6

 

Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 08.07.2016.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis und das Ergebnis der bereits durchgeführten Luftbildauswertung mit der Anmerkung zu potentiellen Gefahren zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 18

 

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 18.08.2016

 

Hinweis der Bauordnungsbehörde, dass der Vorgarten im gesamten Bebauungsplan zu bemaßen ist, damit spätere Messungenauigkeiten vermieden werden.

Hinweis, dass der Vorgarten frei von den nicht genehmigungspflichtigen Nebenanlagen gem. BauO NRW zu halten ist, damit ein einheitliches Straßenbild gewahrt bleibt, s. textliche Festsetzung Punkt 4.2.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Anregung, die Vorgartenzone im gesamten Bebauungsplangebiet zu vermaßen, wird gefolgt. Die Planzeichnung wird entsprechend redaktionell ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Der Anregung, die Festsetzung 4.2 hinsichtlich des Freihaltens der Vorgärten von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen zu halten, wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Hinweis des Fachdienstes Immissionsschutz, dass der Straßenbaulastträger bezüglich des öffentlichen Straßenlärms zuständig ist.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Hinweis auf die Zuständigkeit des jeweiligen Straßenbaulastträgers für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Hinweis des Aufgabenbereichs Niederschlagswasserbeseitigung, dass eine abschließende Stellungnahme erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes gegeben werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Hinweis, dass eine Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes abgegeben werden kann, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass für den im Geltungsbereich des Landschaftsplans Baumberge Nord liegenden Bebauungsplanentwurfs keine dem Landschaftsplan widersprechenden Festsetzungen getroffen wurden und dass bei vorliegendem Satzungsbeschluss der Landschaftsplan auf die Außengrenzen des Bebauungsplans zurückweicht.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Hinweis der Brandschutzdienststelle vom 23.02.2016 auf die Stellungnahme und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren.

 

Beschlussvorschlag

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 23.02.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die dortigen Hinweise zur Löschwasserversorgung werden im Rahmen der Erschließung des Baugebietes berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0 .

 

 

 

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B1, Schreiben vom 01.08.2016

 

Hinweise auf:

-      Immissionswerte/Feinstaub Schützenstraße

-      Weitere Zunahme bei bereits schon hoher Verkehrsbelastung für die Schützenstraße

-      Gesundheitsgefährdung durch anwachsenden Verkehr

 

bei Umsetzung der anvisierten Planung.

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsziffer B1:

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 09.082016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für 8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I

 

Anregung, dass im Randbereich der Erschließungsstraße zum Baugebiet Habichtsbach I ein Teilstück als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg” festgesetzt wird und ein „Poller” zeichnerisch eingetragen wird. Zustimmende Ausführung hinsichtlich der erneuten öffentlichen Auslegung.

 

 

Vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag zur Ordnungsziffer B2, äußert Herr Overs, dass er die Bedenken der Anlieger nachvollziehen könne. Da jedoch die Gemeinde dringend weitere Wohnfläche braucht, spricht er sich für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussvorschlag aus.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu Ordnungsziffer B2:

 

 

Beschlussvorschlag

Der Anregung, die Planzeichnung des Bebauungsplanes zu ergänzen, wird nicht gefolgt. Die zustimmenden Ausführungen hinsichtlich der zur erneuten öffentlichen Auslegung geänderten Verkehrsführung im Bereich des Bebauungsplanes Habichtsbach II werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 087/2016:

 


Abstimmungsergebnis: