Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 087/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur
Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den
vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den
Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und
Umweltbericht als Satzung. Zugleich bestätigt der Gemeinderat die mit den
Verwaltungsvorlagen vom 23.04. 2015 (VV 035/2015), am 10.12.2015 (VV 122/2015)
und am 30.06.2016 gefassten Beschlüsse (VV 70/2016) bezüglich des
Planverfahrens „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“.
Die
Verwaltungsvorlage 087/2016 liegt vor.
Zunächst
wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:
A Träger öffentlicher Belange
Ordnungsziffer 3
Bezirksregierung
Münster, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 11.07.2016
Hinweis, dass die betroffenen Flächen in der Zuständigkeit der Unteren
Bodenschutzbehörde liegen.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 6
Bezirksregierung
Arnsberg, Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Westfalen-Lippe, Schreiben vom 08.07.2016.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis und das Ergebnis der bereits durchgeführten
Luftbildauswertung mit der Anmerkung zu potentiellen Gefahren zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen:
0.
Ordnungsziffer 18
Kreis Coesfeld,
Schreiben vom 18.08.2016
Hinweis der Bauordnungsbehörde, dass
der Vorgarten im gesamten Bebauungsplan zu bemaßen ist, damit spätere
Messungenauigkeiten vermieden werden.
Hinweis, dass der Vorgarten frei von den nicht genehmigungspflichtigen
Nebenanlagen gem. BauO NRW zu halten ist, damit ein einheitliches Straßenbild
gewahrt bleibt, s. textliche Festsetzung Punkt 4.2.
Beschlussvorschlag
Der Anregung, die Vorgartenzone
im gesamten Bebauungsplangebiet zu vermaßen, wird gefolgt. Die Planzeichnung
wird entsprechend redaktionell ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Der Anregung, die Festsetzung 4.2 hinsichtlich des
Freihaltens der Vorgärten von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen zu halten,
wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hinweis des Fachdienstes Immissionsschutz,
dass der Straßenbaulastträger bezüglich des öffentlichen Straßenlärms zuständig
ist.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis auf die Zuständigkeit des jeweiligen
Straßenbaulastträgers für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hinweis des Aufgabenbereichs Niederschlagswasserbeseitigung,
dass eine abschließende Stellungnahme erst nach Vorlage eines
Entwässerungsentwurfes gegeben werden kann.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass eine Stellungnahme zur
Niederschlagswasserbeseitigung erst nach Vorlage eines Entwässerungsentwurfes
abgegeben werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass
keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass für den im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Baumberge Nord liegenden Bebauungsplanentwurfs keine dem
Landschaftsplan widersprechenden Festsetzungen getroffen wurden und dass bei
vorliegendem Satzungsbeschluss der Landschaftsplan auf die Außengrenzen des
Bebauungsplans zurückweicht.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hinweis der Brandschutzdienststelle vom 23.02.2016 auf die Stellungnahme und deren Berücksichtigung
im weiteren Verfahren.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 23.02.2016 wird
zur Kenntnis genommen. Die dortigen Hinweise zur Löschwasserversorgung werden
im Rahmen der Erschließung des Baugebietes berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0 .
B – Bürger
Ordnungsziffer B1, Schreiben vom 01.08.2016
Hinweise auf:
-
Immissionswerte/Feinstaub
Schützenstraße
-
Weitere Zunahme bei
bereits schon hoher Verkehrsbelastung für die Schützenstraße
-
Gesundheitsgefährdung
durch anwachsenden Verkehr
bei Umsetzung der anvisierten Planung.
Es erfolgt die
Abstimmung über die Ordnungsziffer B1:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 1.
Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 09.082016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für
8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I
Anregung, dass im Randbereich der Erschließungsstraße zum Baugebiet Habichtsbach I
ein Teilstück als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg”
festgesetzt wird und ein „Poller” zeichnerisch eingetragen wird. Zustimmende Ausführung hinsichtlich der
erneuten öffentlichen Auslegung.
Vor der Abstimmung
über den Beschlussvorschlag zur Ordnungsziffer B2, äußert Herr Overs, dass er
die Bedenken der Anlieger nachvollziehen könne. Da jedoch die Gemeinde dringend
weitere Wohnfläche braucht, spricht er sich für den von der Verwaltung
vorgeschlagenen Beschlussvorschlag aus.
Hierauf erfolgt die
Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu Ordnungsziffer B2:
Beschlussvorschlag
Der Anregung, die Planzeichnung des Bebauungsplanes zu
ergänzen, wird nicht gefolgt. Die
zustimmenden Ausführungen hinsichtlich der zur erneuten öffentlichen Auslegung
geänderten Verkehrsführung im Bereich des Bebauungsplanes Habichtsbach II
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hierauf erfolgt
die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage
087/2016:
Abstimmungsergebnis: