Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung.

Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen. 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 084/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Verwaltung ein Schreiben eines Bürgers vom 19.08.2016 vor, in der darum gebeten wird, in der 10. Änderung des Bebauungsplans „Stapeler/Altenberger Straße“ den Kinderspielplatz als „WR – Reines Wohngebiet“ zu belassen und nicht wie vorgesehen, als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.

Das Schreiben wird vorgelesen und ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Frau Böse erläutert hierzu, dass im ursprünglichen Planentwurf dieser Bereich als „WR – Reines Wohngebiet“ ausgewiesen worden sei. In einer der letzten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses sei vorgeschlagen worden, diesen Bereich als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen, damit bei Bedarf auf dieser Fläche Wohnungen für soziale Zwecke errichtet werden können.

 

Da es sich hier um Eigentum der Gemeinde handele, plädiert sie dafür, die Fläche als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

 

Auf Anfrage von Herrn Fohrmann, ob bei der Abschaffung dieses Spielplatzes ausreichend Spielplätze auf dem Gebiet vorhanden sein werden, bestätigt Frau Böse dies.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 084/2016:

 

 


Abstimmungsergebnis: