Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 084/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Plan zur 10. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung.
Gleichzeitig wird die
Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.
Die
Verwaltungsvorlage 084/2016 liegt vor.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt der Verwaltung ein Schreiben eines Bürgers vom
19.08.2016 vor, in der darum gebeten wird, in der 10. Änderung des
Bebauungsplans „Stapeler/Altenberger Straße“ den Kinderspielplatz als „WR –
Reines Wohngebiet“ zu belassen und nicht wie vorgesehen, als „WA – Allgemeines
Wohngebiet“ festzusetzen.
Das
Schreiben wird vorgelesen und ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Frau Böse
erläutert hierzu, dass im ursprünglichen Planentwurf dieser Bereich als „WR –
Reines Wohngebiet“ ausgewiesen worden sei. In einer der letzten Sitzungen des
Bau- und Verkehrsausschusses sei vorgeschlagen worden, diesen Bereich als „WA –
Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen, damit bei Bedarf auf dieser Fläche
Wohnungen für soziale Zwecke errichtet werden können.
Da es sich
hier um Eigentum der Gemeinde handele, plädiert sie dafür, die Fläche als
Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Auf Anfrage
von Herrn Fohrmann, ob bei der Abschaffung dieses Spielplatzes ausreichend
Spielplätze auf dem Gebiet vorhanden sein werden, bestätigt Frau Böse dies.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage
084/2016:
Abstimmungsergebnis: