Zunächst wird die Anfrage des Ausschussmitgliedes Branse aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 11.05.2011, TOP 13.1, wie folgt beantwortet:

 

Anfrage Ausschussmitglied Branse

 

Ich habe ein Möbelstück zum Wertstoffhof gebracht. Bevor ich es in den entsprechenden Container füllen durfte, musste ich es auf dem Hofgelände „zerkleinern“.

Frage: Ist dieses richtig? Sind alle Havixbecker dazu verpflichtet? Wer haftet, wenn hierdurch Verletzungen entstehen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Das Zerkleinern von großen Möbelteilen dient dazu, dass mehr Teile in die Container eingefüllt werden können und somit die dort stehenden Mulden für einen Anlieferungstag ausreichend sind.

Letztendlich besteht aber keine satzungsrechtliche Verpflichtung der Benutzer des Hofes.

Mit der Fa. REMONDIS wird diese Vorgehensweise geklärt.

Es erfolgt eine Beantwortung in der nächsten Sitzung.

 

Mittlerweile wurde die Fa. REMONDIS um Stellungnahme gebeten.

Diese Stellungnahme lautet wie folgt:

„Eine Verpflichtung zur Zerlegung der Sperrmüllteile durch die Bürger gibt es nicht.

Nur damit aus Umweltgründen weniger Transporte und weniger LKW-Fahrten erforderlich sind, sollten sperrige Möbelteile ohne größeren Aufwand zerlegt und dann in die Mulden geworfen werden. Dies ist aber nur eine reine Bitte an die anliefernden Bürger und keine Verpflichtung zur Zerlegung.

Die Demontage oder Zerlegung von Sperrmüllteilen erfolgt immer freiwillig und auf eigene Gefahr der Bürger. Für eventuelle Verletzungen, die bei der Zerlegung von Sperrmüllteilen passieren, sei es beim Bürger zu Hause oder auf dem Wertstoffhof kann die Fa. REMONDIS keine Haftung übernehmen.“

 

Nachsatz der Verwaltung:

Die Fa. REMONDIS wurde gebeten, von der Aufforderung, die Sperrmüllteile auf dem Wertstoffhofgelände zu zerkleinern, Abstand zu nehmen.

Sollte Jemand dennoch die Teile auf dem Hofgelände zerkleinern wollen, so ist er auf die Nichthaftung hinzuweisen.

Die Verwaltung wird bei der Herausgabe des nächsten Abfuhrkalenders einen Hinweis an die Bevölkerung geben, dass für Verletzungen beim Zerkleinern von Sperrmüllteilen, weder eine Haftung der Fa. REMONDIS noch der Gemeinde Havixbeck besteht.