Sitzung: 29.06.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Zunächst wird die Anfrage des Ausschussmitgliedes Branse aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 11.05.2011, TOP 13.1, wie folgt beantwortet:
Anfrage
Ausschussmitglied Branse
Ich habe ein Möbelstück zum Wertstoffhof
gebracht. Bevor ich es in den entsprechenden Container füllen durfte, musste
ich es auf dem Hofgelände „zerkleinern“.
Frage: Ist dieses richtig? Sind alle
Havixbecker dazu verpflichtet? Wer haftet, wenn hierdurch Verletzungen
entstehen?
Antwort
der Verwaltung:
Das Zerkleinern von großen Möbelteilen dient
dazu, dass mehr Teile in die Container eingefüllt werden können und somit die
dort stehenden Mulden für einen Anlieferungstag ausreichend sind.
Letztendlich besteht aber keine
satzungsrechtliche Verpflichtung der Benutzer des Hofes.
Mit der Fa. REMONDIS wird diese
Vorgehensweise geklärt.
Es erfolgt eine Beantwortung in der nächsten
Sitzung.
Mittlerweile wurde die Fa. REMONDIS um
Stellungnahme gebeten.
Diese Stellungnahme lautet wie folgt:
„Eine Verpflichtung zur Zerlegung der
Sperrmüllteile durch die Bürger gibt es nicht.
Nur damit aus Umweltgründen weniger
Transporte und weniger LKW-Fahrten erforderlich sind, sollten sperrige
Möbelteile ohne größeren Aufwand zerlegt und dann in die Mulden geworfen
werden. Dies ist aber nur eine reine Bitte an die anliefernden Bürger und keine
Verpflichtung zur Zerlegung.
Die Demontage oder Zerlegung von
Sperrmüllteilen erfolgt immer freiwillig und auf eigene Gefahr der Bürger. Für
eventuelle Verletzungen, die bei der Zerlegung von Sperrmüllteilen passieren,
sei es beim Bürger zu Hause oder auf dem Wertstoffhof kann die Fa. REMONDIS
keine Haftung übernehmen.“
Nachsatz
der Verwaltung:
Die
Fa. REMONDIS wurde gebeten, von der Aufforderung, die Sperrmüllteile auf dem
Wertstoffhofgelände zu zerkleinern, Abstand zu nehmen.
Sollte
Jemand dennoch die Teile auf dem Hofgelände zerkleinern wollen, so ist er auf
die Nichthaftung hinzuweisen.
Die
Verwaltung wird bei der Herausgabe des nächsten Abfuhrkalenders einen Hinweis
an die Bevölkerung geben, dass für Verletzungen beim Zerkleinern von
Sperrmüllteilen, weder eine Haftung der Fa. REMONDIS noch der Gemeinde
Havixbeck besteht.