Kann die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass die beauftragte Firma, die die Grünflächen im Baugebiet Schlautbach und Stopfer unterhält, die vorhandenen Geh- und Radwege nicht mit schweren Großgeräten befährt bzw. die Container nicht auf Grünflächen absetzt? Ist die Möglichkeit gegeben, dass bei Schäden am Pflaster die Firma mit in Haftung genommen wird?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Angelegenheit wird nachgegangen. Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Ratssitzungen.