Sitzung: 11.05.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Ich habe ein
Möbelstück zum Wertstoffhof gebracht. Bevor ich es in den entsprechenden
Container füllen durfte, musste ich es auf dem Hofgelände „zerkleinern“.
Frage: Ist dieses
richtig? Sind alle Havixbecker dazu verpflichtet? Wer haftet, wenn hierdurch
Verletzungen entstehen?
Antwort der
Verwaltung:
Das Zerkleinern von
großen Möbelteilen dient dazu, dass mehr Teile in die Container eingefüllt
werden können und somit die dort stehenden Mulden für einen Anlieferungstag
ausreichend sind.
Letztendlich besteht
aber keine satzungsrechtliche Verpflichtung der Benutzer des Hofes.
Mit der Fa. REMONDIS
wird diese Vorgehensweise geklärt.
Es erfolgt eine
Beantwortung in der nächsten Sitzung.