Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 7

Sodann ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan „Mönkebrei“ dahingehend zu ändern, dass für den in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 052/2011 dargestellten Änderungsbereich eine Dachneigung bis 48° zulässig ist.


Verwaltungsvorlage 052/2011 liegt vor.

Ausschuss für Bau und Verkehr am 05.05.2011, TOP 10.1

 

Während der Aussprache wird deutlich, dass es sich hier um einen rechtsgültigen Bebauungsplan handelt und auch Festlegungen in geschlossenen Grundstückskaufverträgen zu berücksichtigen sind. Aufgrund der besonderen Thematik stehen mehrere Ratsmitglieder jedoch der Änderung der Dachneigung positiv gegenüber.

 

Die Begrenzung der maximalen Baukörperlänge wird in der kommenden Sitzungsfolge erneut beraten werden.