Zum Schadensfall Wertstoffhof kann folgender Sachstandsbereicht abgegeben werden:

 

·         Die Mängel am Wertstoffhof sind im Wesentlichen durch den Betrieb entstanden. Der Herstellerfirma sind Mängel nicht anzulasten.

·         Von der Betreiberfirma gibt es zwischenzeitlich einen Vorschlag zur Schadensregulierung. In diesem Vorschlag sind die Kosten für wertverbessernde Maßnahmen nicht enthalten.

·         Die Rechtsvertretung des Planungsbüros antwortet auf das Schreiben der Gemeinde Havixbeck auf Übernahme der Restkosten zur Schadensbeseitigung mit dem Hinweis, dass es sich um „Sowiesokosten“ handelt, die nicht vom Planer zu übernehmen seien.

·         Der Vorschlag der Verwaltung lautet: Die Schadensbeseitigung, wie bereits verschiedentlich vorgetragen, einleiten. Für die durchzuführenden „Sowieso-Maßnahmen“ (Leitbleche, Anschlagpuffer, ca. 14.000 €) Mittel in den Haushalt 2011 einsetzen und diese Maßnahmen umsetzen.