Mit Schreiben vom 14.06.2016 beantragt Herr von Schönfels für die CDU-Fraktion folgende Ergänzungen als Auflagen zum Bebauungsplan Habichtsbach II bis zur heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung aufzunehmen:

 

 

„1. Auf der Südseite der Erschließungsstraße sollte statt eines  WR-Gebietes ein WA-Gebiet  festgelegt werden.

2. An der Ostseite sollte planerisch ein Streifen von Bebauung freigehalten werden, um dort, wenn erforderlich, ein Lärmschutzwand errichten zu können.

3. Die Information und  Darstellung der Osttangente sollte noch deutlicher dargestellt werden.“

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass der aktuelle Planentwurf auf der Südseite der Erschließungsstraße als Art der baulichen Nutzung WA (allgemeines Wohngebiet) vorsieht.

Im Zusammenhang mit den gestellten Fragen hinsichtlich vorsorglicher Festsetzungen bzw. Darstellungen aufgrund der evtl. zukünftig zu bauenden Osttangente ist die Kanzlei Wolter Hoppenberg in der vergangenen Woche um juristische Stellungnahme gebeten worden. Das Ergebnis der Prüfungen wird den Ratsmitgliedern zeitnah zugehen, damit es in die ab dem 27.06. stattfindenden Fraktionsberatungen einfließen kann und somit eine abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Ratssitzung am 30.06.2016 möglich wird.