Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Mit
Schreiben vom 14.06.2016 beantragt Herr von Schönfels für die CDU-Fraktion
folgende Ergänzungen als Auflagen zum Bebauungsplan Habichtsbach II bis zur
heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung aufzunehmen:
„1. Auf der Südseite der Erschließungsstraße sollte
statt eines WR-Gebietes ein
WA-Gebiet festgelegt werden.
2. An der Ostseite sollte planerisch ein Streifen von
Bebauung freigehalten werden, um dort, wenn erforderlich, ein Lärmschutzwand
errichten zu können.
3. Die Information und
Darstellung der Osttangente sollte noch deutlicher dargestellt werden.“
Seitens der
Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass der aktuelle Planentwurf auf der
Südseite der Erschließungsstraße als Art der baulichen Nutzung WA (allgemeines
Wohngebiet) vorsieht.
Im
Zusammenhang mit den gestellten Fragen hinsichtlich vorsorglicher Festsetzungen
bzw. Darstellungen aufgrund der evtl. zukünftig zu bauenden Osttangente ist die
Kanzlei Wolter Hoppenberg in der vergangenen Woche um juristische Stellungnahme
gebeten worden. Das Ergebnis der Prüfungen wird den Ratsmitgliedern zeitnah
zugehen, damit es in die ab dem 27.06. stattfindenden Fraktionsberatungen
einfließen kann und somit eine abschließende Beratung und Beschlussfassung in
der Ratssitzung am 30.06.2016 möglich wird.