Zunächst werden Anfragen aus der Sitzung des Rates am 07.04.2011 beantwortet:

 

TOP 22.2

Anfrage RM Skirde  -Beschilderung Burg Hülshoff-

 

RM Skirde bittet um Auskunft, an welchen Stellen Hinweisschilder auf die Burg Hülshoff angebracht worden sind. Er habe Mitteilung über fehlende Schilder in Havixbeck erhalten.

 

Antwort der Verwaltung:

Am 18.04.2011 wurde die Protokollierung der Ratssitzung bereits durch den Hinweis ergänzt, dass am Kreisverkehr Laubrock für alle Richtungen entsprechende Hinweise angebracht sind. An den Straßen aus Richtung Nottuln, Billerbeck und Laer fehlen entsprechende Hinweise.

Das Straßenverkehrsamt Coesfeld würde einer solchen hinweisenden Beschilderung zustimmen. Da es sich hier um klassifizierte Straßen, Landstraßen, handelt, ist für diese Beschilderung der Straßenbaulastträger, der Landesbetrieb Straßen NRW, zuständig. Mit dem Landesbetrieb wurde diese Angelegenheit besprochen. Auch vom Landesbetrieb Straßen NRW würde einer weiteren Beschilderung zugestimmt. Das Land würde aber die Kosten dieser Beschilderung nicht übernehmen. Die Kosten wären von der Gemeinde Havixbeck zu tragen.

Eine grobe Kostenschätzung hat ergeben, dass durch die Ausschilderung bei sofortiger Umsetzung Kosten in Höhe eines 4 bis 5stelligen Betrages fällig werden.  Die Höhe der geschätzten Kosten ergibt sich, weil alle Vorwegweiser und Tabellenwegweiser geändert bzw. erneuert werden müssten. Eine einfache Ausschilderung durch einzelne Hinweisschilder ist aufgrund geänderter Vorschriften nicht mehr möglich.

Der Landesbetrieb Straßen NRW ist natürlich bereit, die Hinweise auf die Burg Hülshoff in die Beschilderung aufzunehmen, wenn Schilder ohnehin erneuert werden müssen. Dabei entfällt dann die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Havixbeck. Dies kann sich allerdings über viele Jahre hinziehen.

 

 

TOP 22.3

Ratsmitglied Geschwinder – Ortsentwicklung Baugebiet Habichtsbach

 

Ratsmitglied Geschwinder bittet um Mitteilung, folgende Angaben bezüglich der Ortsentwicklung im Baugebiet Habichtsbach zu geben:

 

  1. Wie ist das Baugebiet Habichtsbach einwohnermäßig besetzt (Stichtag 31.03.2011)?
  2. Wie viele Häuser sind bezogen?
  3. Wie differenziert sich die Altersstruktur:
    0 – 6 Jahre
    6 – 17 Jahre
    18 – 60 Jahre
    60 Jahre+

 

Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.: 213

Zu 2.: 63

Zu 3.: 0-6 Jahre = 39

           6-17 Jahre = 29

           18-60 Jahre = 117

           60 Jahre+ = 28

 

 

TOP 22.5

Ratsmitglied Brinkforth-Kemper – Gemeindeeigene Grundstücke

 

Ratsmitglied Brinkforth-Kemper führt aus, dass immer wieder um Aushändigung eines Planes über vorhandene gemeindeeigene Grundstücke gebeten worden sei. Dieses ist bis heute nicht geschehen. Wann ist damit zu rechnen?

 

und TOP 22.8

Ratsmitglied Spüntrup - Gemeindegrundstücksplan

 

Ratsmitglied Spüntrup bittet um Überprüfung, ob der Plan über gemeindeeigene Grundstücke in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Frau Böse sagt eine Überprüfung zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Das Vermessungsbüro hat die Pläne in den Maßstäben 1 : 5.000 und 1 : 10.000 mit dem Stand Mai 2008 der Verwaltung als PDF-Datei übersandt. Hier sind jedoch die farblichen unterschiedlichen Nutzungsarten nicht erkennbar. Frau Kerkhey hat die Pläne auf den aktuellen Stand überarbeitet und die entsprechende zeichnerische farbliche Darstellung der Flächen nimmt das Vermessungsbüro vor. Noch vor den Sommerferien werden die aktuellen Karten vorliegen und den Fraktionsvorsitzenden erneut in Papierform übermittelt.

 

 

Top 22.12

Ratsmitglied Wardenga – Feuerwehr/Solaranlagen

Ratsmitglied Wardenga bittet um Auskunft, ob die Freiwillige Feuerwehr, für die die Kenntnis über vorhandene Photovoltaikanlagen im Einsatzfall von besonderer Bedeutung ist, auch über das Untersuchungsergebnis der AFG im Projekt „Solarvixbeck“ informiert worden ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Informationen der AFG, aus dem Projekt „Solarvixbeck“ zeigen ausdrücklich nur das Potential für Solaranlagen auf und das auch nur in räumlich begrenzten Bereichen.

Die für die Feuerwehr wichtigen Informationen über das tatsächliche Vorhandensein von Solaranlagen und der Lage der stromführenden Leitungen müsste über die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Gebäude der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.

 

Weitere Anfragen der Ratsmitglieder: