Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, der Grundlage der
Entwicklungskonzeption des Stiftes Tilbeck vom 18.04.2011 und dem in diesem
Zusammenhang erarbeiteten Entwurf für die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck zuzustimmen.
Darüber hinaus sollen im Verfahren gem. § 34 Landesplanungsgesetz
(landesplanerische Abstimmung) folgende Punkte berücksichtigt werden:
Der Schulstandort Tilbeck sollte planerisch abgesichert werden. Darüber
hinaus sollte die Schaffung einer Kindertageseinrichtung mit integrativer
Betreuung zukünftig möglich sein. Die Schaffung von Wohnangeboten für
Angehörige von Menschen mit Behinderungen bzw. mit Betreuungsbedarf am Standort
Tilbeck wird ausdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die in der Sitzung am 10.05.2011
erstmals geäußerten Überlegungen zu einer Zusammenarbeit der Münsterlandschule
und der
Verwaltungsvorlage 051/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 05.05.2011, TOP 8
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Kultur am 09.05.2011, TOP 6
Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 10.05.2011, TOP 10
Haupt- und Finanzausschuss am 18.05.2011, TOP 7