Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen zu den
Einfriedigungsmöglichkeiten der
Vorgartenflächen entlang der Münsterstraße wie folgt zu ändern:
„Die zwischen den
Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen
zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung
einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit
bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss
eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung
zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden
Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze –
vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.
Für die
Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen
und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.“
Da Grundzüge der
Planung nicht berührt sind, ist der Plan in einem Verfahren gem. § 13 BauGB zu
ändern. Der betroffenen Öffentlichkeit ist durch Auslegung für die Dauer 1
Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Verwaltungsvorlage 047/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 05.05.2011, TOP 11