Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Inhalt,
dass auf den Flurstücken 380 und 381 die Festsetzung E (Einzelhäuser) in ED
(Einzel/Doppelhäuser) umgewandelt wird. Das Änderungsgebiet ist in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 43/2011 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt schwarz
umrandet dargestellt.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat die im Aufstellungsbeschluss beschriebene
vereinfachte Änderung des B-Planes „Mönkebrei“ gem. § 13 BauGB mit Begründung.
Weiterhin
beschließt der Gemeinderat die Nr. 4.1 der textlichen Festsetzungen gem. § 9
BauGB wie folgt zu ergänzen:
„Dies
gilt nicht für Doppelhaushälften, die auf einer für Einzelhäuser gekennzeichneten
Fläche errichtet werden. Hier ist pro Doppelhaushälfte lediglich 1 Wohneinheit
zulässig.“
Verwaltungsvorlage 043/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 05.05.2011, TOP 10