Zunächst wird die Anfrage des Herrn Geschwinder aus der Sitzung am 03.12.2010 beantwortet.

 

Herr Geschwinder von der CDU-Fraktion berichtet, dass es auf dem Blick-Parkplatz bei den Märkten Schäden/Löcher gibt. Er fragt:

 

  1. Wer ist für die Beseitigung der Schäden zuständig?
  2. Gibt es eine Gewährleistung?
  3. Wer beseitigt die Schäden?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Gemeinde Havixbeck ist im Bereich der Parkplätze verkehrssicherungs-pflichtig.

Sofern Schäden bekannt sind, werden diese entsprechend aufgenommen und nach ihrer Priorität beseitigt.

Weiterhin besteht für die Gemeinde Havixbeck im Zufahrtsbereich ab Kreisverkehr Josef-Heydt-Straße bis zur Auffahrt „Baugebiet Schmitz Kamp“ die Verkehrssicherungspflicht.

 

Ein Gewährleistungsanspruch für die zuständigen Bereiche besteht nicht mehr.

 

Die Schäden werden vom vertraglich gebundenen Bauunternehmen oder dem Bauhof beseitigt. In kürze sollen die abgängigen Schachtgeschränke im Zu- und Abfahrtsbereich vom/zum Kreisel Josef-Heydt-Straße im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben werden.