Sitzung: 18.05.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Zunächst wird die Anfrage des Herrn Geschwinder aus der Sitzung am 03.12.2010 beantwortet.
Herr Geschwinder
von der CDU-Fraktion berichtet, dass es auf dem Blick-Parkplatz bei den Märkten
Schäden/Löcher gibt. Er fragt:
- Wer ist für die Beseitigung der Schäden
zuständig?
- Gibt es eine Gewährleistung?
- Wer beseitigt die Schäden?
Antwort der
Verwaltung:
Die Gemeinde Havixbeck ist im Bereich der Parkplätze
verkehrssicherungs-pflichtig.
Sofern Schäden bekannt sind, werden diese entsprechend aufgenommen und
nach ihrer Priorität beseitigt.
Weiterhin besteht für die Gemeinde Havixbeck im Zufahrtsbereich ab
Kreisverkehr Josef-Heydt-Straße bis zur Auffahrt „Baugebiet Schmitz Kamp“ die
Verkehrssicherungspflicht.
Ein Gewährleistungsanspruch für die zuständigen Bereiche besteht nicht
mehr.
Die Schäden werden vom vertraglich gebundenen Bauunternehmen oder dem
Bauhof beseitigt. In kürze sollen die abgängigen Schachtgeschränke im Zu- und
Abfahrtsbereich vom/zum Kreisel Josef-Heydt-Straße im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
behoben werden.