Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, der Grundlage der Entwicklungskonzeption des Stiftes Tilbeck vom 18.04.2011 und dem in diesem Zusammenhang erarbeiteten Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck zuzustimmen.

Darüber hinaus sollen im Verfahren gem. § 34 Landesplanungsgesetz (landesplanerische Abstimmung) folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

Der Schulstandort Tilbeck sollte planerisch abgesichert werden. Darüber hinaus sollte die Schaffung einer Kindertageseinrichtung mit integrativer Betreuung zukünftig möglich sein. Die Schaffung von Wohnangeboten für Angehörige von Menschen mit Behinderungen bzw. mit Betreuungsbedarf am Standort Tilbeck wird ausdrücklich begrüßt.

 

Darüber hinaus nimmt der Gemeinderat die in der Sitzung am 10.05.2011 erstmals geäußerten Überlegungen zu einer Zusammenarbeit der Münsterlandschule und der Anne-Frank-Gesamtschule hinsichtlich einer denkbaren Zusammenarbeit im Sek. II Bereich zustimmend zur Kenntnis, wobei dem Thema Inklusion im schulischen Bereich besondere Priorität zukommen soll.

 

 

 


Verwaltungsvorlage 051/2011