Im Bereich der Münsterstraße befindet sich in Höhe der 4 Doppelhaushälften ein Wall. Der Bebauungsplan sieht m. Wissens für diesen Wall eine Begrünung mit standortgerechten Gehölzen vor. Diese Verpflichtung wurde von einigen Eigentümern nicht erfüllt.

 

Die Verwaltung sagt eine örtliche Überprüfung zu.