Im Zuge der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan Windenergie) ist die Ausweisung von 3 Konzentrationszonen für die Windenergienutzung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan befindet sich aktuell in der Aufstellung; das erste Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Eine der Zonen, und zwar die Zone in Poppenbeck, liegt innerhalb eines durch den Landschaftsplan Baumberge Nord festgesetzten Landschaftsschutzgebietes, für das zunächst ein Bauverbot auch für Windkraftanlagen gilt. Die Untere Landschaftsbehörde hat im Verfahren für diese Fläche Bedenken hinsichtlich des damit verbundenen Eingriffs ins Landschaftsbild geltend gemacht. Da jedoch für die endgültige Entscheidung über eine Öffnung des Bauverbotes der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung zuständig ist, hat aufgrund eines entsprechenden Antrages der Gemeinde inzwischen die Beratung im Landschaftsbeirat, dem Umweltausschuss und heute im Kreisausschuss stattgefunden. Der Kreisausschuss hat sich mit 11 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen für die Beibehaltung des Bauverbotes in Poppenbeck ausgesprochen. Letztlich trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2016 die abschließende Entscheidung.

Sollte sich der Kreistag der Empfehlung des Kreisausschusses anschließen, hat dies zur Folge, dass in Poppenbeck keine Konzentrationszone für die Windenergienutzung entwickelt werden kann. Dies wiederum führt dann dazu, dass eine Neuberechnung der Flächen, die als sog. harte Tabuflächen für die Windenergienutzung überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgen muss. Ebenfalls neu betrachtet werden muss die Frage, ob der Windenergienutzung in Havixbeck auf der Grundlage der beiden verbleibenden Flächen substanziell Raum gegeben wird.

In Verbindung mit dem durch die Gemeinde beauftragten Planungsbüro enveco wird die Verwaltung zeitnah die entsprechende Überarbeitung der Planunterlagen und Berechnungen vornehmen, damit nach Beschluss des Kreistages im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates am 30.06.2016 der nächste Planungsschritt, und zwar die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes, erfolgen kann.