Sitzung: 15.06.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Im
Zuge der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilflächennutzungsplan
Windenergie) ist die Ausweisung von 3 Konzentrationszonen für die
Windenergienutzung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan befindet sich aktuell in
der Aufstellung; das erste Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Träger
öffentlicher Belange hat stattgefunden. Eine der Zonen, und zwar die Zone in
Poppenbeck, liegt innerhalb eines durch den Landschaftsplan Baumberge Nord
festgesetzten Landschaftsschutzgebietes, für das zunächst ein Bauverbot auch
für Windkraftanlagen gilt. Die Untere Landschaftsbehörde hat im Verfahren für
diese Fläche Bedenken hinsichtlich des damit verbundenen Eingriffs ins
Landschaftsbild geltend gemacht. Da jedoch für die endgültige Entscheidung über
eine Öffnung des Bauverbotes der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung
zuständig ist, hat aufgrund eines entsprechenden Antrages der Gemeinde
inzwischen die Beratung im Landschaftsbeirat, dem Umweltausschuss und heute im
Kreisausschuss stattgefunden. Der Kreisausschuss hat sich mit 11 Ja-Stimmen und
5 Nein-Stimmen für die Beibehaltung des Bauverbotes in Poppenbeck
ausgesprochen. Letztlich trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2016
die abschließende Entscheidung.
Sollte
sich der Kreistag der Empfehlung des Kreisausschusses anschließen, hat dies zur
Folge, dass in Poppenbeck keine Konzentrationszone für die Windenergienutzung
entwickelt werden kann. Dies wiederum führt dann dazu, dass eine Neuberechnung
der Flächen, die als sog. harte Tabuflächen für die Windenergienutzung
überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen, erfolgen muss. Ebenfalls neu betrachtet
werden muss die Frage, ob der Windenergienutzung in Havixbeck auf der Grundlage
der beiden verbleibenden Flächen substanziell Raum gegeben wird.
In
Verbindung mit dem durch die Gemeinde beauftragten Planungsbüro enveco wird die
Verwaltung zeitnah die entsprechende Überarbeitung der Planunterlagen und
Berechnungen vornehmen, damit nach Beschluss des Kreistages im Rahmen der
Sitzung des Gemeinderates am 30.06.2016 der nächste Planungsschritt, und zwar
die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes, erfolgen kann.