Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 24. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 071/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 900 der Flur 39 folgende Änderungen vorzunehmen:

 

  • Verschiebung der südlichen Baugrenze um 6,00 m nach Norden
  • Verschiebung der westlichen Baugrenze bis auf 1,00 m an die Grundstücksgrenze zur Schaffung von Stellplätzen
  • Änderung der Zahl der Vollgeschosse von I-geschossig auf II-geschossig
  • Schaffung einer 3 m breiten Fläche zur Anpflanzung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

 

Die vorstehenden Änderungen sind in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 071/2016 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt.

 

Weiterhin wird die 24. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ mit dazugehörender Begründung als Satzung beschlossen. 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 071/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 16

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 071/2016 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: