Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis eines Bürgers vom 20.04.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass die
für ein evtl. geplantes Mehrfamilienhaus erforderlich werdenden Stellplätze (1
Stellplatz pro Wohneinheit) auf dem Baugrundstück herzustellen sind und somit
die öffentliche Verkehrsfläche durch zusätzlich parkende PKWs der künftigen
Bewohner nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt für die Erweiterung eines
Handwerksbetriebes, wonach für 50 – 70 qm Nutzfläche je 1 Stellplatz auf dem
Baugrundstück herzustellen ist.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur
Verwaltungsvorlage 057/2016).
Die
Verwaltungsvorlage 057/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 13
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 057/2016 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).