Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis eines Bürgers vom 20.04.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass die für ein evtl. geplantes Mehrfamilienhaus erforderlich werdenden Stellplätze (1 Stellplatz pro Wohneinheit) auf dem Baugrundstück herzustellen sind und somit die öffentliche Verkehrsfläche durch zusätzlich parkende PKWs der künftigen Bewohner nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt für die Erweiterung eines Handwerksbetriebes, wonach für 50 – 70 qm Nutzfläche je 1 Stellplatz auf dem Baugrundstück herzustellen ist.

                             

Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage 057/2016).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 057/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 13

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 057/2016 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

(Herr von Schönfels hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).