Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Entwurf der als Anlage 1 der Vorl. 031/2016 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Havixbeck, wobei § 14 Ziff. 5 folgende Fassung erhält:

 

  1. Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:

 

5.1. 50 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und 25 m von sonstigen baulichen Anlagen,

 

5.2. 50 m von öffentlichen  Verkehrsflächen,

 

5.3. 15 m von Gehölzbeständen und Gewässern und

 

5.4 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.

 

Die Verwaltung hat anschließend das weitere, gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchzuführen:

  1. Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange zu § 15 Mittagsruhe und § 13 Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr i.V.m. § 5 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSchG)
  2. Öffentliche Auslegung nach § 5 Abs. 3 LImSchG i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Sollten keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen abgegeben werden, die einer Beschlussfassung des Gemeinderates bedürfen, ist die ordnungsbehördliche Verordnung damit beschlossen.

Die erforderliche Zustimmung der Bezirksregierung zu § 15 Mittagsruhe und § 13 Fäkalien-, Dung und Klärschlammabfuhr i.V.m. § 5 Abs. 4 LImSchG ist einzuholen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 031/2016 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 13.04.2016 TOP 9

 

Die Verwaltungsvorlage 056/2016 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.06.2016 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 22.06.2016 TOP 9

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Frau Steinhausen und Herr Dr. Höfener befinden sich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Haupt- und Finanzausschuss vom 22.06.2016 abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis:

(Frau Steinhausen und Herr Dr. Höfener haben an der Abstimmung nicht teilgenommen).