Sitzung: 30.06.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 056/2016
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Entwurf der als Anlage 1 der
Vorl. 031/2016 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der
Gemeinde Havixbeck, wobei § 14 Ziff. 5 folgende Fassung erhält:
- Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:
5.1.
50 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und 25 m von sonstigen
baulichen Anlagen,
5.2.
50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
5.3.
15 m von Gehölzbeständen und Gewässern und
5.4
10 m von befestigten Wirtschaftswegen.
Die Verwaltung hat anschließend das weitere, gesetzlich vorgeschriebene
Beteiligungsverfahren durchzuführen:
- Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange zu § 15
Mittagsruhe und § 13 Fäkalien-, Dung- und Klärschlammabfuhr i.V.m. § 5
Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSchG)
- Öffentliche Auslegung nach § 5 Abs. 3 LImSchG i.V.m. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB).
Sollten keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen
abgegeben werden, die einer Beschlussfassung des Gemeinderates bedürfen, ist
die ordnungsbehördliche Verordnung damit beschlossen.
Die erforderliche Zustimmung der Bezirksregierung zu §
15 Mittagsruhe und § 13 Fäkalien-, Dung und Klärschlammabfuhr i.V.m. § 5 Abs. 4
LImSchG ist einzuholen.
Die
Verwaltungsvorlage 031/2016 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 13.04.2016 TOP 9
Die
Verwaltungsvorlage 056/2016 liegt vor.
Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.06.2016 TOP 8
Haupt- und
Finanzausschuss vom 22.06.2016 TOP 9
Anmerkung der Schriftführerin:
Frau Steinhausen und Herr Dr.
Höfener befinden sich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal.
Es wird
über den Beschlussvorschlag laut Haupt- und Finanzausschuss vom 22.06.2016
abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
(Frau Steinhausen und Herr Dr. Höfener haben an der Abstimmung nicht teilgenommen).