Es liegt eine schriftliche Anfrage von Herr Spüntrup vor, welche verlesen und beantwortet werden:

 

„Die Ertragslage der Gemeinde wird auch in den kommenden Jahren nicht die pflichtigen Aufgaben der Gemeinde finanzieren können.

Eine Vermarktung der Grundstücke aus der Friedhofsfläche an Familien kann ein Beitrag dafür sein, die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig mit Steuererhöhungen zu belasten.

 

1. Frage: Welcher Ertrag kann durch die Vermarktung der Friedhofsfläche als Wohnbaugrundstücke bei einem Grundstückspreis von a) 200 € / m² oder

b) 220 € / m² erzielt werden?

                 Hierbei sind die erhöhten Kosten für die Entwässerung bei der Erschließung sowie für die Verkehrsanbindung nach jetzigem Kenntnisstand zu berücksichtigen.“

 

Antwort der Verwaltung:

Unter Einbeziehung von Buchwerten aus der Bilanz und anhand einer überschlägigen Schätzung der Erschließungs- und Nebenkosten haben wir folgende Größenordnungen ermittelt:

 

Bei einem VP von 200 €/m² ergibt sich ein Ertrag in Höhe von ca. 450.000 €.

Bei einem VP von 220 €/m² ergibt sich ein Ertrag in Höhe von ca. 590.000 €.

 

Es handelt sich hierbei um eine erste grobe Abschätzung der Kosten, die ohne konkretisierenden Planungen und Gutachten erstellt worden ist.

 

„2. Frage: Welche jährlichen Erträge können aus Grundsteuern und Schlüsselzuweisungen gerechnet nach Durchschnittssätzen der Gemeinde erwartet werden?“

 

 

Antwort der Verwaltung:

Schlüsselzuweisungen:

Wie wir in den letzten Jahren erfahren mussten, gibt es bei den Schlüsselzuweisungen starke Schwankungen. Ausgehend vom  Stand des GFG 2016 ergibt sich für eine Person mehr in Havixbeck eine erhöhte Schlüsselzuweisung in Höhe von 391 €.

Unter der Annahme, dass sich in diesem Gebiet 82 zusätzliche Einwohner ansiedeln, ergäbe sich ein Betrag von 82 Ew x 391 € / Ew und Jahr = 32.062 €/Jahr, gerundet: 32.000 €/Jahr.

Bei den Grundsteuern hängt es davon ab, wie viele Menschen nach Havixbeck ziehen werden.

Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (berechnet nach der Wohnfläche). Darauf wird der Hebesatz v.H. der Gemeinde angewendet.

 

Angenommen, es werden 7 Einfamilienhäuser (EFH) und 4 Mehrfamilienhäuser (MFH) errichtet, dann ergäbe sich folgender Jahresbetrag: 

7 EFH x    598,43 €/EFH und Jahr = ca. 4.200 €/Jahr

4 MFH x 1.045,80 €/MFH und Jahr = ca. 4.200 €/Jahr

 

Fazit: Nur aus diesen beiden betrachteten Aspekten resultieren Erlöse in Höhe von ca. 40.000 €/Jahr, bisher unberücksichtigt bleiben Einkommensteueranteile, Auslastung unserer Infrastruktur, Effekte im Einzelhandel etc.