Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Es liegt eine schriftliche Anfrage von Herr Spüntrup
vor, welche verlesen und beantwortet werden:
„Die Ertragslage der Gemeinde wird auch in den
kommenden Jahren nicht die pflichtigen Aufgaben der Gemeinde finanzieren
können.
Eine Vermarktung der Grundstücke aus der
Friedhofsfläche an Familien kann ein Beitrag dafür sein, die Bürgerinnen und
Bürger nicht unnötig mit Steuererhöhungen zu belasten.
1. Frage: Welcher Ertrag kann durch die Vermarktung
der Friedhofsfläche als Wohnbaugrundstücke bei einem Grundstückspreis von a)
200 € / m² oder
b) 220 € / m² erzielt werden?
Hierbei sind die erhöhten Kosten für die Entwässerung bei der
Erschließung sowie für die Verkehrsanbindung nach jetzigem Kenntnisstand zu
berücksichtigen.“
Antwort der Verwaltung:
Unter Einbeziehung von Buchwerten aus der Bilanz und
anhand einer überschlägigen Schätzung der Erschließungs- und Nebenkosten haben
wir folgende Größenordnungen ermittelt:
Bei einem VP von 200 €/m² ergibt sich ein Ertrag in
Höhe von ca. 450.000 €.
Bei einem VP von 220 €/m² ergibt sich ein Ertrag in
Höhe von ca. 590.000 €.
Es handelt sich hierbei um eine erste grobe
Abschätzung der Kosten, die ohne konkretisierenden Planungen und Gutachten
erstellt worden ist.
„2. Frage: Welche jährlichen Erträge können aus
Grundsteuern und Schlüsselzuweisungen gerechnet nach Durchschnittssätzen der
Gemeinde erwartet werden?“
Antwort der Verwaltung:
Schlüsselzuweisungen:
Wie wir in den letzten Jahren erfahren mussten, gibt
es bei den Schlüsselzuweisungen starke Schwankungen. Ausgehend vom Stand des GFG 2016 ergibt sich für eine
Person mehr in Havixbeck eine erhöhte Schlüsselzuweisung in Höhe von 391 €.
Unter der Annahme, dass sich in diesem Gebiet 82
zusätzliche Einwohner ansiedeln, ergäbe sich ein Betrag von 82 Ew x 391 € / Ew
und Jahr = 32.062 €/Jahr, gerundet: 32.000 €/Jahr.
Bei den Grundsteuern hängt es davon ab, wie viele
Menschen nach Havixbeck ziehen werden.
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest
(berechnet nach der Wohnfläche). Darauf wird der Hebesatz v.H. der Gemeinde
angewendet.
Angenommen, es werden 7 Einfamilienhäuser (EFH) und 4
Mehrfamilienhäuser (MFH) errichtet, dann ergäbe sich folgender Jahresbetrag:
7 EFH x
598,43 €/EFH und Jahr = ca. 4.200 €/Jahr
4 MFH x 1.045,80 €/MFH und Jahr = ca. 4.200 €/Jahr
Fazit: Nur aus diesen beiden betrachteten Aspekten
resultieren Erlöse in Höhe von ca. 40.000 €/Jahr, bisher unberücksichtigt
bleiben Einkommensteueranteile, Auslastung unserer Infrastruktur, Effekte im
Einzelhandel etc.