Sitzung: 29.06.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 076/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1.
Die Bilanz zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme
von 92.333.752,39 € festgestellt.
2.
Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird
mit einem Überschuss in Höhe von 522.147,20 € festgestellt.
3.
Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit
einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.638.461,87 € festgestellt.
4.
Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2014 werden festgestellt.
5.
Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser
Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
- Der festgestellte
Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 wird in voller Höhe in die
Ausgleichrücklage eingestellt.
Nach der Abstimmung unterschreibt
Ausschussvorsitzender Messing den Bestätigungsvermerk, der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.
Die Verwaltungsvorlage 076/2016 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schwaaf und
Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld und Herr Bodem vom Finanzzentrum
Nottuln eingeladen.
Herr Schwaaf stellt in einem Folienvortrag die Grundzüge
und wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2014 vor. Zu den
Einzelheiten wird auf die als Anlage 1
beigefügte Präsentation verwiesen.
Während des Vortrages erscheint Herrn Messing das
aufgeführte Vorratsvermögen als sehr hoch. Er fragt nach, ob dies daran liege,
dass die entsprechenden Bescheide bzgl. der offenen Forderungen erst zum
Jahreswechsel verschickt worden seien.
Herr Schwaaf und Herr Hense verweisen auf den
Forderungsspiegel gemäß Anlage V Blatt 22 des Prüfungsberichtes, in der eine
differenzierte Einzeldarstellung der Forderungen aufgeführt ist.
Zusammenfassend stellt Herr Schwaaf fest, dass der
Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Havixbeck mit einem positiven Ergebnis
abschließt.
Es ergibt sich eine Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr
2014 mit einem Überschuss in Höhe von 522.147,20 €.
Nach Klärung von kurzen Verständnisfragen, verweist
Herr Hense auf die offenen Forderungen in Höhe von 304.000 €. Er möchte
erfahren, warum diese in der Bilanz nicht als Gewinn gebucht werden bzw. warum
diese nicht niedergeschlagen oder verkauft werden können.
Herr Bodem erläutert, dass die Forderungen Eigentum
des Kreises Coesfeld seien und somit durch die Gemeinde nicht veräußert werden
könnten. Bzgl. der Vorgehensweise erläutert er weiter, dass zuerst eine Mahnung
erstellt und danach eine Kontopfändung erfolge. Erst hierauf würden die
Forderungen befristet niedergeschlagen. Ein Inkassounternehmen werde nicht in
Anspruch genommen, da diese zu teuer sind.
Auf Anfrage von Herrn Hense, wer eine entsprechende
Niederschlagung durchführen könne, erläutert Herr Gromöller, dass dies in der
Hauptsatzung als „laufendes Geschäft der Verwaltung“ aufgeführt werde. Nach
sorgfältiger Prüfung der Sachlage durch den Kämmerer und ihm als Bürgermeister
werde jeweils im Einzelfall entschieden, ob überhaupt eine Niederschlagung
erfolgen müsse. Wenn ja, dann werde versucht eine befristete Niederschlagung
durchzuführen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen werde eine
unbefristete Niederschlagung vorgenommen.
Die Ausschussmitglieder äußern ihr Vertrauen gegenüber
der Verwaltung, dass das Verfahren sorgfältig durchgeführt werde. Im Zuge einer
zukünftigen Aktualisierung der Hauptsatzung könne diese Regelung überprüft
werden.
Hierauf fragt Herrn Hense an, wie der Sachstand
hinsichtlich der Steuerrückstellungsfrage mit dem Finanzamt Coesfeld ist. Herr
Schwaaf erläutert, dass man für den Jahresabschluss 2013 eine entsprechende
Steuerrückstellung eingestellt habe, weil Freckmann und Partner die Ansicht
vertreten, dass der Gewinnanteil der Gemeinde durch die
Projektentwicklungsgesellschaft der Besteuerung unterliege. Außerdem bestehe
hierzu auch eine Steuererklärungspflicht. Diese Einschätzung werde momentan vom
Finanzamt Coesfeld ebenfalls geteilt.
Nach kurzer Beratung über die weitere Vorgehensweise
vertritt Herr Hense die Meinung, Klage einzureichen, falls kein gütliches
Einvernehmen mit dem Finanzamt Coesfeld in dieser Frage erzielt werden sollte.
Herr Schwaaf vertritt dieselbe Meinung.
Herr Spüntrup fragt an, ob in Zukunft
Teilergebnispläne für die wichtigsten aufgeführten Produkte vorgelegt werden
können, da solche sich für die politischen Beratungen als hilfreich erweisen
würden. Frau Schäpers verweist auf die Praxis des Kreises Coesfeld, in der die
Ausschussmitglieder dreimal jährlich einen Zwischenbericht mit den wichtigsten
Änderungen bzgl. der Ein- und Ausgaben vorgelegt bekommen. Herr Wilke nimmt
diese Anregungen auf und schlägt vor, in Zukunft einen sog. Budgetbericht zu
entwickeln.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 076/2016:
Abstimmungsergebnis: