Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.   Die Bilanz zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme von 92.333.752,39 € festgestellt.

 

2.   Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit einem Überschuss in Höhe von 522.147,20 € festgestellt.

 

3.   Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.638.461,87 € festgestellt.

 

4.   Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 werden festgestellt.

 

5.   Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

  1. Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 wird in voller Höhe in die Ausgleichrücklage eingestellt.

 

 

 

Nach der Abstimmung unterschreibt Ausschussvorsitzender Messing den Bestätigungsvermerk, der dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 076/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schwaaf und Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld und Herr Bodem vom Finanzzentrum Nottuln eingeladen.

 

Herr Schwaaf stellt in einem Folienvortrag die Grundzüge und wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2014 vor. Zu den Einzelheiten wird auf die als Anlage 1 beigefügte Präsentation verwiesen.

 

 

Während des Vortrages erscheint Herrn Messing das aufgeführte Vorratsvermögen als sehr hoch. Er fragt nach, ob dies daran liege, dass die entsprechenden Bescheide bzgl. der offenen Forderungen erst zum Jahreswechsel verschickt worden seien.

Herr Schwaaf und Herr Hense verweisen auf den Forderungsspiegel gemäß Anlage V Blatt 22 des Prüfungsberichtes, in der eine differenzierte Einzeldarstellung der Forderungen aufgeführt ist.

 

Zusammenfassend stellt Herr Schwaaf fest, dass der Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Havixbeck mit einem positiven Ergebnis abschließt.

 

Es ergibt sich eine Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Überschuss in Höhe von 522.147,20 €.

 

Nach Klärung von kurzen Verständnisfragen, verweist Herr Hense auf die offenen Forderungen in Höhe von 304.000 €. Er möchte erfahren, warum diese in der Bilanz nicht als Gewinn gebucht werden bzw. warum diese nicht niedergeschlagen oder verkauft werden können.

Herr Bodem erläutert, dass die Forderungen Eigentum des Kreises Coesfeld seien und somit durch die Gemeinde nicht veräußert werden könnten. Bzgl. der Vorgehensweise erläutert er weiter, dass zuerst eine Mahnung erstellt und danach eine Kontopfändung erfolge. Erst hierauf würden die Forderungen befristet niedergeschlagen. Ein Inkassounternehmen werde nicht in Anspruch genommen, da diese zu teuer sind.

 

Auf Anfrage von Herrn Hense, wer eine entsprechende Niederschlagung durchführen könne, erläutert Herr Gromöller, dass dies in der Hauptsatzung als „laufendes Geschäft der Verwaltung“ aufgeführt werde. Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage durch den Kämmerer und ihm als Bürgermeister werde jeweils im Einzelfall entschieden, ob überhaupt eine Niederschlagung erfolgen müsse. Wenn ja, dann werde versucht eine befristete Niederschlagung durchzuführen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen werde eine unbefristete Niederschlagung vorgenommen.

 

Die Ausschussmitglieder äußern ihr Vertrauen gegenüber der Verwaltung, dass das Verfahren sorgfältig durchgeführt werde. Im Zuge einer zukünftigen Aktualisierung der Hauptsatzung könne diese Regelung überprüft werden.

 

 

Hierauf fragt Herrn Hense an, wie der Sachstand hinsichtlich der Steuerrückstellungsfrage mit dem Finanzamt Coesfeld ist. Herr Schwaaf erläutert, dass man für den Jahresabschluss 2013 eine entsprechende Steuerrückstellung eingestellt habe, weil Freckmann und Partner die Ansicht vertreten, dass der Gewinnanteil der Gemeinde durch die Projektentwicklungsgesellschaft der Besteuerung unterliege. Außerdem bestehe hierzu auch eine Steuererklärungspflicht. Diese Einschätzung werde momentan vom Finanzamt Coesfeld ebenfalls geteilt.

 

Nach kurzer Beratung über die weitere Vorgehensweise vertritt Herr Hense die Meinung, Klage einzureichen, falls kein gütliches Einvernehmen mit dem Finanzamt Coesfeld in dieser Frage erzielt werden sollte. Herr Schwaaf vertritt dieselbe Meinung.

 

Herr Spüntrup fragt an, ob in Zukunft Teilergebnispläne für die wichtigsten aufgeführten Produkte vorgelegt werden können, da solche sich für die politischen Beratungen als hilfreich erweisen würden. Frau Schäpers verweist auf die Praxis des Kreises Coesfeld, in der die Ausschussmitglieder dreimal jährlich einen Zwischenbericht mit den wichtigsten Änderungen bzgl. der Ein- und Ausgaben vorgelegt bekommen. Herr Wilke nimmt diese Anregungen auf und schlägt vor, in Zukunft einen sog. Budgetbericht zu entwickeln.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 076/2016:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: