Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage der der Vorlage 074/2016 beigefügten Variante 5 für die nächste Sitzungsfolge einen Entwurf zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ zur Offenlage und Bürgerbeteiligung vorzulegen.

 

 

Nach der Abstimmung schlägt Herr Albrecht vor, den Tageordnungspunkt 11 „Ergebnis der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ‚Erweiterung Wohnpark Habichtsbach‘“ vor dem Tagesordnungspunkt 10 „Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans“ zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

Anm. der Schriftführerin:

Zwar wurde der TOP 11 vor dem TOP 10 beraten, die Protokollierung jedoch erfolgt wie in der Einladung aufgeführt.

 


Die Verwaltungsvorlage 074/2016 liegt vor.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner ist zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und stellt anhand einer Power-Point-Präsentation, welche im Ratsinformationssystem Session (nur online) als Anlage 3 zum Protokoll eingestellt ist, die einzelnen Planvarianten vor, wobei er auch auf die Verschattungen der Planvariante 5 (Variante Mehrfamilienhäuser im Norden) und die der Planvariante 6 (Einfamilienhäuser im Norden) eingeht.

 

Nach der Präsentation spricht sich Herr von Schönfels für die Durchführung einer Untersuchung der Durchlüftung des zu bebauenden Gebietes aus, um eine nachhaltige Planung gewährleisten zu können.

Seitens der Verwaltung wird aufgeführt, dass eine entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt worden und eine solche auch mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sei.

 

Herr Lang ergänzt, dass seiner Ansicht nach im Gemeindegebiet keine großen Siedlungsdichten bestehen, die zu großen Durchlüftungsproblemen führen.

 

Die SPD-Fraktion spricht sich gegen die Durchführung einer solchen Untersuchung aus. Sie plädiert für eine Abstimmung der vorliegenden Verwaltungsvorlage 074/2016 in der heutigen Sitzung aus, da alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Dem widerspricht die CDU-Fraktion, da ihrer Ansicht nach keine Pläne und Kostenschätzungen zur Entwässerungsfrage vorliegen.

 

Auf Anfrage von Herrn Spüntrup hierzu, erläutert Herr Wientges, dass bei der Variante eines RW-Kanals DN 1000 Kosten von ca. 590.000 € entstehen, wobei die Kosten für den Straßen- und Endausbau hier miteingerechnet seien. Diese Variante müsste mit der zuständigen Aufsichtsbehörde hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und Genehmigungsfähigkeit noch abgeklärt werden.

 

Um einem anwesenden Bürger die Möglichkeit der Wortmeldung zu geben, lässt Herr Albrecht über die Öffnung der Sitzung abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

Somit wird die Sitzung für eine Wortmeldung geöffnet.

 

Ein Anlieger vom Habichtsbach I regt an, die Friedhofsfläche in ihrer jetzigen Form zu belassen und diese nicht in eine Wohnbaufläche umzuwandeln, da die angrenzenden Anlieger seiner Ansicht nach durch die Baumaßnahmen belastet werden.

 

Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

 

Der Vorschlag von Herrn Gromöller, den zwischen beiden Baugebieten verlaufenden Fuß- und Radweg zwar beizubehalten, aber diesen als privaten Weg auszuweisen, um der Gemeinde Folgekosten zu ersparen, wird in die Beratungen zum Bebauungsplan in der Sitzungsfolge nach den Sommerferien verwiesen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage aus, woraufhin die Abstimmung wie folgt erfolgt:

 


Abstimmungsergebnis: