Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen zu den Einfriedigungsmöglichkeiten  der Vorgartenflächen entlang der Münsterstraße wie folgt zu ändern:

 

„Die zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze – vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.

 

Für die Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.“

 

Da Grundzüge der Planung nicht berührt sind, ist der Plan in einem Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Der betroffenen Öffentlichkeit ist durch Auslegung für die Dauer 1 Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Verwaltungsvorlage 047/2011 liegt vor.