Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf der Grundlage der in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 05.05.2011 vorgestellten Planung für den endgültigen Ausbau der Erschließungsstraßen im Baugebiet „Wohnpark Habichtsbach“ die Anliegerbeteiligung durchführen zu lassen.

 

Die Zuwegung zum künftigen Betriebshof des Friedhofes ist ebenfalls mit Asphalt auszuführen. Bei der Anordnung der Baumstandorte und der öffentlichen Grünflächen sind die Folgekosten zu beachten. Außerdem sollen für den ruhenden Verkehr maximale Parkflächen ausgewiesen werden. (Die Pflasterflächen sollen in verzahntem Pflaster ausgeführt werden).

 

 


Herr Dipl.-Ing. Wiemann vom Büro Thomas und Bökamp sowie Herr Langer, Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach mbH wurden zu diesem TOP eingeladen.

Verwaltungsvorlage 044/2011 liegt vor.

 

Herr Langer berichtet, dass von den 107 Grundstücken im Planbereich bereits 96 Grundstücke verkauft wurden, 3 Grundstücke zurzeit reserviert sind und somit noch 8 Grundstücke zur freien Verfügung stehen.

Zwischenzeitlich sind 79 Grundstücke bebaut und 28 noch unbebaut, so dass 74 % der Grundstücke im Plangebiet schon bebaut sind. Die Gesellschaft geht davon aus, dass im kommenden Jahr dann die sogenannte 80 % Quote erreicht ist.

Die Bürgerbeteiligung zum Straßenendausbau wird dam 21. Juli 2008 im Forum der AFG stattfinden.

 

Herr  Wiemann stellt anhand des Ausbauplanentwurfes die geplanten Maßnahmen vor.

 

Danach beantworten die Herren die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Es werden verschiedene Themenfelder wie die Ausführung der Asphaltflächen, die Verwendung von verzahntem Pflaster, die Herrichtung der Straßenfläche zum künftigen Betriebshof des Friedhofes wegen der zu erwartenden Verkehre in  Asphaltausführung, mögliche fehlende Stellplätze und die Anordnungen der Standorte der Grünflächen angesprochen (auch in Bezug auf eine dauerhafte Pflege dieser durch die Gemeinde und damit verbundenen Folgekosten).