Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Inhalt, dass auf den Flurstücken 380 und 381 die Festsetzung E (Einzelhäuser) in ED (Einzel/Doppelhäuser) umgewandelt wird. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 43/2011 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die im Aufstellungsbeschluss beschriebene vereinfachte Änderung des B-Planes „Mönkebrei“ gem. § 13 BauGB mit Begründung.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Nr. 4.1 der textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB wie folgt zu ergänzen:

 

„Dies gilt nicht für Doppelhaushälften, die auf einer für Einzelhäuser gekennzeichneten Fläche errichtet werden. Hier ist pro Doppelhaushälfte lediglich 1 Wohneinheit zulässig.“

 


Verwaltungsvorlage 045/2011 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat vor Beginn der Sitzung eine Ortsbesichtigung stattgefunden; darüber hinaus liegt den Ausschussmitgliedern eine Skizze über die beabsichtigte Gestaltung des geplanten Baukörpers auf dem Grundstück vor.