Sitzung: 05.05.2011 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 043/2011
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Mönkebrei“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Inhalt, dass auf den Flurstücken 380
und 381 die Festsetzung E (Einzelhäuser) in ED (Einzel/Doppelhäuser)
umgewandelt wird. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr.
43/2011 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die
im Aufstellungsbeschluss beschriebene vereinfachte Änderung des B-Planes
„Mönkebrei“ gem. § 13 BauGB mit Begründung.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Nr.
4.1 der textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB wie folgt zu ergänzen:
„Dies gilt nicht für Doppelhaushälften, die
auf einer für Einzelhäuser gekennzeichneten Fläche errichtet werden. Hier ist
pro Doppelhaushälfte lediglich 1 Wohneinheit zulässig.“
Verwaltungsvorlage 045/2011 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat vor Beginn der Sitzung eine Ortsbesichtigung stattgefunden; darüber hinaus liegt den Ausschussmitgliedern eine Skizze über die beabsichtigte Gestaltung des geplanten Baukörpers auf dem Grundstück vor.