Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 10

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat  nimmt den Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld vom 23.02.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund des vorhandenen Hydranten Netzes die ausreichende Löschwasserversorgung sichergestellt ist und die Erfordernisse eines 2. baulichen Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das konkret zu errichtende Gebäude berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat beschließt des Weiteren, das ermittelte Biotopwertdefizit von 2.736 Punkten vor Ort auszugleichen und den Nachweis hierzu gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde zu führen.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage 043/2016).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 043/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 07.04.2016 TOP 13

 

Herr Overs bezieht sich auf Seite 2 der vorliegenden Verwaltungsvorlage 043/2016 und fragt, ob seitens der Verwaltung nach gemeindeeigenen Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen gesucht worden seien. Er bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob ein angebotenes Ackergrundstück südlich von Haus Füsting erworben werden könne, um es ökologisch aufzuwerten und so Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren.

 

Herr Rosenbaum fragt an, wie hoch die Kosten für die anzukaufenden Ökopunkte bzgl. der Biotopaufwertung sind und merkt an, dass die Beträge bei den finanziellen Auswirken in der Verwaltungsvorlage nicht aufgeführt waren.

Herr Krotoszynski bittet ergänzend hierzu aufzuzeigen, wie teuer ein Ökopunkt im Falle eines Ankaufs im Vergleich zu den Kosten wäre, die entstehen würden, wenn die entsprechenden Ökopunkte in Havixbeck ausgeglichen werden würden.

 

 

Hierzu wird von Frau Böse ausgeführt, dass wegen der fehlenden Möglichkeit, auf eigenen Grundstücken ganz kurzfristig Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen, hierfür auch keine Kostenkalkulation erstellt werden konnte. Da der Ausgleich für einen Eingriff aufgrund eines Bebauungsplanes möglichst zeitlich zusammenhängend erfolgen sollte, spricht sie sich in dem vorliegenden Fall für den Ankauf der Ökopunkte aus.

 

Nachs. der Verwaltung:

Für den Erwerb eines Ökopunktes bei der WBC ist z. Zt. ein Betrag von 1,43 € zu zahlen, für den erforderlichen Ausgleich für das Bebauungsplanverfahren also zusammen 3.913 €.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten die Meinung, dass entsprechende Ökopunkte in Havixbeck generiert werden sollten. Auch die SPD-Fraktion unterstützt diese Vorgehensweise. Frau Schäpers schlägt vor, dass Herr Gromöller mit dem Bürgermeister von Olfen diesbezüglich in Kontakt treten möge, da in Olfen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vor Ort umgesetzt worden seien.

 

Hierauf stellt Herr Dr. Höfener den Antrag, die Wörter im Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 043/2016 „durch Erwerb von Ökopunkten“ durch „vor Ort“ zu ersetzen.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den von Herrn Dr. Höfener gestellten Antrag:

 

 


Abstimmungsergebnis: