Sitzung: 11.04.2016 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 044/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den bisherigen
Weinfesten am Baumberger-Sandstein-Museum zu Kenntnis und beschließt nach
Beratung, von der Erhebung eines Eintrittsgeldes abzusehen. Die Veranstaltung
soll (mit Ausnahme der eigenen Personalkosten) mindestens kostendeckend
durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch Erhöhung der Standgebühren und
die Einwerbung sonstiger Einnahmen. Nach Durchführung der Veranstaltung soll
ein Bericht der Verwaltung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr und Kultur gegeben werden.
Die Verwaltungsvorlage 044/2016 liegt vor.
Hinsichtlich Herrn Pohlmanns Frage inwieweit das
Jugendschutzgesetz für Jugendliche unter 14 Jahren hierbei greift, erklärt Frau
Böse, dass entsprechende Hinweisschilder hierzu beim Weinfest aufgestellt
werden müssen, weil es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.
Herr Pohlmann bittet die Verwaltung, im Protokoll zu
dieser Sitzung auf die Zeiten (20 bis 22 Uhr) einzugehen.
Frau Böse sichert eine Ergänzung im Protokoll zu.
Nachtrag der Verwaltung:
Das Jugendschutzgesetz regelt u.a. den Aufenthalt von
Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und die Abgabe von Alkohol. Im
Folgenden sind die wesentlichen Inhalte auszugsweise wiedergegeben:
Der Aufenthalt in Gaststätten (Anm.:dazu zählt auch das Weinfest) darf
Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden,
wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie
begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit
oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in
Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht
gestattet werden.
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst
in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke
oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten,
an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr
gestattet werden.
Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche
von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Herr Dr. Eichler erklärt, dass die Standbetreiber
durch eine Einführung von Eintrittsgeldern weniger Besucher und somit Einbußen
bei ihren Einnahmen befürchten. Er benennt auf Anfrage von Herrn Messing die
Höhe der Standgebühren, die zwischen 150 und 170 € je Stand liegen.
Herr Messing vertritt die Meinung, keine
Eintrittsgelder für das Weinfest zu erheben, um einen Rückgang der
Besucherzahlen zu vermeiden. Stattdessen plädiert er für eine Anhebung der Standgebühren,
da diese seiner Ansicht nach zu niedrig bemessen seien.
Auf Anfrage von Herrn Mühlenbeck, ob die Lohnkosten
der Verwaltungsangestellten für die Organisation und Durchführung des
Weinfestes in der vorliegenden Verwaltungsvorlage miteingerechnet worden seien,
verneint die Verwaltung dies. Um hierbei die Kosten zu senken, führt Herr Dr.
Eichler aus, dass für einige seiner Zuständigkeiten am Abend (wie z.B.
Ausschalten der Lichter; Abschließen des Museums) bereits andere
kostengünstigere Lösungen erarbeitet werden.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig darüber, keine
Eintrittsgelder zu erheben. Um die Ausgaben zumindest kostendeckend zu halten,
schlägt Herr Pohlmann vor, z.B. die Kosten für die Live-Musik zu senken. Herr
Messing bittet in dieser Angelegenheit die Verwaltung zu beauftragen, nach
Möglichkeiten der Generierung von Geldern zu suchen, wie z.B. durch Einnahme
von Werbemaßnahmen.
Hierauf stellt er den Antrag auf Abstimmung über den
entsprechend abgeänderten Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: