Sitzung: 07.04.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 041/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Bau- und
Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im
Haushaltsentwurf 2016 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der
Abweichungen gemäß Beratung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am
07.04.2016 anzuerkennen und zu beschließen.
Die Verwaltungsvorlage 041/2016 liegt vor.
Ausschussvorsitzender Albrecht berichtet, dass seitens
der CDU-Fraktion der Verwaltung einige Fragen vorab zugestellt worden seien,
welche nun der Reihe nach wie folgt beraten und beantwortet werden:
Herr Wilke geht auf Seite 234 des Haushaltsentwurfes
2016 (Teilergebnishaushalt Produkt 0405 Baumberger Sandsteinmuseum) zu
Teilposition 13 ein. Er erläutert, dass der für die Gebäudeunterhaltung
inklusive Außenanlagen und Brandschutz in den Erläuterungen angegebene Wert von
58.800 € fehlerhaft sei. Der konkrete Ansatz für diese Position betrage 3.000
€. In Summe beliefe sich der Wert für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen auf 47.150 €.
Dies wird von den Ausschussmitgliedern ohne formelle
Abstimmung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Frage, warum 12.000 € für ein
Hochregal und 45.000 € für die Beschaffung eines Treckers (Seite 306,
Investitionen Produkt 0106 Bauhof) eingestellt worden seien, erläutert Herr
Wientges, dass das Hochregal für die Unterbringung von Exponaten aus dem Sandsteinmuseum
benötigt werde. Außerdem betont er die Notwendigkeit der Neubeschaffung eines
Treckers und plädiert für den Erhalt dieser Ansätze im Haushaltsplan.
Herr Spüntrup schließt sich diesem Vorschlag nicht an
und stellt den Antrag, die Ansätze von 12.000 € für die Anschaffung eines
Hochregals und von 45.000 € für die Neubeschaffung eines Treckers mit einem
Sperrvermerk zu versehen.
Dieser Antrag wird ohne formelle Abstimmung von den
Ausschussmitgliedern mitgetragen.
Zu Teilposition 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen erläutert Herr Wilke, dass sich der Ansatz für die Sanierung
des Daches am Bauhof aus 50.000 € Gebäudeunterhaltung sowie aus 25.000 €, die
sich aus der Auflösung einer bestehenden Instandhaltungsrückstellung ergeben,
zusammensetzt. Herr Krotoszynski stellt den Antrag, diesen Ansatz mit einem
Sperrvermerk zu versehen, da die Eigentumsverhältnisse noch zu klären sind.
Auch dieser Antrag wird ohne formelle Abstimmung von
den Ausschussmitgliedern befürwortet.
Bzgl. der geplanten Investition von 90.000 € für die
Hohenholter Straße III (Seite 358, Investitionen Produkt 1301 Öffentl. Grün,
Wald & Forstwirtschaft) wird seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, diesen
Ansatz auf 2017 zu verschieben. Sobald 80 % der Fläche bebaut worden sei, solle
seitens der Verwaltung die Bepflanzung vorbereitet werden.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder ohne formelle
Abstimmung zu.
Bzgl. der Betriebsaufwendungen GIS zur Teilposition 13
auf Seite 328 (Teilergebnishaushalt Produkt 0902 Geoinformationen) einigen sich
die Ausmussmitglieder darauf, den Ansatz von 10.000 € im Haushaltsentwurf 2016
zu belassen.
Auch der Ansatz von 100.000 € für die KNL-013
Kanalerneuerung (Seite 350, Investitionen Produkt 1106 Entwässerung- &
Abwasserbeseitigung) wird im Haushaltsentwurf beibehalten.
Hinsichtlich des geplanten Ansatzes von 10.000 € für
die Kosten für die Straßenbeleuchtungsausschreibung (Seite 352,
Teilergebnishaushalt Produkt 1202 Verkehrsflächen &-anlagen) äußern die
Ausschussmitglieder keine Einwände.
Herrn Messings Anfrage, wo genau im Haushaltsentwurf
die Erträge aus den Anliegerbeiträgen der Münsterstraße aufgeführt sind, kann
in der Sitzung nicht beantwortet werden.
Seitens der Verwaltung wird eine Beantwortung hierzu
im Protokoll zugesichert:
Nachtrag der Verwaltung:
Die Anliegerbeiträge sind im Haushaltsentwurf 2016 noch nicht enthalten.
Sie werden in der Änderungsliste berücksichtig werden.
Auf die Anfrage von Herrn Overs, wo die Einnahmen aus
den Landverpachtungen aufgeführt sind, gibt Herr Gromöller die Seiten 131 ff.
an. Herr Overs bittet hierauf um eine Auflistung der Einnahmen der Gemeinde
durch Landverpachtungen pro Hektar.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Pachteinnahmen der Gemeinde für landwirtschaftliche Flächen betragen
momentan für kleinere Flächen ab 245 € pro ha bis 490 € pro ha für größere
zusammenhängende Flächen.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 041/2016:
Nach der Abstimmung über den Beschlussvorschlag regt
Herr Wilke an, entsprechende Ansätze für den Straßen- und Kanalbau für die
Erweiterungsfläche am Habichtsbach I (Friedhofsfläche) einzustellen. Herr
Wientges weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die
angenommenen Ansätze nicht auf einer fundierten Vorplanung basieren.
Herr Albrecht stellt folgende Vorgehensweise zur
Abstimmung:
In 2016 sollen für die Grundlagenermittlung und die
Vorplanung 40.000 € in den Haushalt eingestellt werden. In 2016 soll für 2017
eine Verpflichtungsermächtigung über 342.000 € für den Kanalbau eingestellt
werden. Ebenfalls soll in 2016 für 2017 eine Verpflichtungsermächtigung für
eine Baustraße in Höhe von 90.000 € eingestellt werden. Für den Endausbau
sollen 100.000 € für 2018 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Hierauf macht Herr Wientges darauf aufmerksam, dass
die Mittel für den Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule noch nicht im
Haushaltsplan 2016 berücksichtigt sind.
Hier müssen noch folgende Ansätze gebildet werden:
|
2016 |
2017 |
2018 |
gesamt |
Gesamtkosten |
129.662,00 € |
89.060,00 € |
29.541,00 € |
248.263,00 € |
Förderung Land 60 % |
77.797,20 € |
53.436,00 € |
17.724,60 € |
148.957,80 € |
Jugendorchester, 30 % |
38.898,60 € |
26.718,00 € |
8.862,30 € |
74.478,90 € |
Gemeinde, 10 % |
12.966,20 € |
8.906,00 € |
2.954,10 € |
24.826,30 € |
Hierüber wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Abstimmungsergebnis: