Herr Dr. Höfener berichtet von einer E-Mail eines Vorhabenträgers „Windenergie“ mit Anfragen zum Thema “Windkraft in Havixbeck” und bittet die Verwaltung um Erläuterung des derzeitigen Sachstandes. Da die Sitzung des Kreistages unmittelbar bevorstehe, bittet er außerdem um Auskunft, ob der Rat heute noch Beschlüsse diesbezüglich zu fassen habe.

 

Frau Böse berichtet, dass die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Eine weitere Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange in Bezug auf die Beurteilung der artenschutzrechtlichen Bewertung, des Landschaftsschutzes und der Öffnung des Bauverbotes innerhalb des Landschaftsplanes Baumberge Nord im Hinblick auf die Fläche in Poppenbeck müsse noch erfolgen. Hierbei musste geklärt werden, ob verwaltungsseitig oder unter Beteiligung der Politik die Entscheidung des Kreises als Träger der Landschaftsplanung getroffen wird. Nach Rücksprache zwischen Bürgermeister Gromöller und Herrn Landrat Dr. Schulze Pellengahr sei inzwischen klar, dass eine Beteiligung der Politik erfolgen solle.

 

Seitens der Verwaltung wird weiter berichtet, dass mit dem Kreis Coesfeld seit Ende letzten Jahres fortlaufende Gespräche geführt wurden. Ein nächstes Abstimmungsgespräch stehe am 10.03.2016 an. Frau Böse liest zur Information folgende E-Mail von Herrn Dr. Scheipers (Kreis Coesfeld) vom heutigen Tage vor:

 

Eine fundierte politische Beratung über ein mögliches Zurückweichen des LSG-Bauverbotes bedarf noch einer gewissen Vorbereitung – möglichst auch unter Einbezug aller Ihnen im Rahmen der Flächennutzungsplanung vorliegenden Unterlagen. Da die aktuelle Sitzungsfolge bereits eingeleitet ist, böte sich regulär das nächste Beratungsintervall mit Fachausschusssitzung am 30.05.2016, Kreisausschuss am 15.06.2016 und Kreistag am 22.06.2016 an. Allerdings müssten die angesprochenen Unterlagen zur entsprechenden Vorprüfung rechtzeitig vorliegen. Sollte für Ihr FNP-Aufstellungsverfahren eine frühere Positionierung des Trägers der Landschaftsplanung erforderlich werden, sind auch Sondertermine denkbar.

 

Aus dem Verfahren FNP-Rosendahl ist bekannt, dass sich die Politik bei ihrer Entscheidung über die Relativierung vormals beschlossener Schutzfestsetzungen zugunsten regenerativer Energien über eine reine Landschaftsbild-Betrachtung hinaus auch für weitere natur- und landschaftsfachliche Qualitäten des Bereichs, je nach den Schutzzielen des jeweiligen LSG interessiert. Die Einschätzung der Unteren Landschaftsbehörde ist dabei nicht bindend, ihr kommt aber ein hohes Gewicht zu. In Bezug auf die geplante Konzentrationszone Poppenbeck verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der frühen Beteiligung zur 29. Änderung des FNP Havixbeck, aber auch auf die fachliche Vorab-Einschätzung im Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Münsterland-Sachlicher Teilabschnitt Energie.

 

Die weiteren Einzelheiten sollten wir dann – wie vereinbart – am kommenden Donnerstag erörtern. Wenn Sie noch Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an.“

 

Anschließend merkt Frau Böse an, dass eine Beschlussfassung im Kreistag am 16.03.2016 daher nicht realisierbar sei. Zunächst müssten auch die politischen Gremien im Kreis Coesfeld über die vorliegenden Einwände der Bürger und Behörden informiert werden.

 

Bürgermeister Gromöller liest seinerseits auszugsweise aus einer E-Mail des Landrates vor:

 

„Aus fachlicher Sicht sieht unsere Untere Landschaftsbehörde hier für den Bereich Poppenbeck allerdings hohe Hürden für die Ausweisung entsprechender Konzentrationszonen, da die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung hier großen Aufwand und Kosten erwarten lässt. Ich würde daher empfehlen vor einer etwaigen Beauftragung solcher Prüfungen die möglichen Risiken hier im Haus noch einmal zu besprechen. Gerne stehe ich oder auch Dr. Scheipers und sein Team – hierfür zur Verfügung, da ich nicht möchte, dass hier viel Geld investiert wird, am Ende des Tages aber der erwünschte Erfolg sich nicht darstellen lässt.“

 

Einige Ratsmitglieder äußern Verwunderung darüber, dass der Planungsstand noch nicht weiter fortgeschritten sei.

 

Nach Klärung weiterer Rückfragen berichten Bürgermeister Gromöller und Frau Böse, über eine Veranstaltung bei der Bezirksregierung Münster zum Thema „Windenergie-Erlass“. Dort wurde mitgeteilt, dass es als kaum noch umsetzbar gesehen werde, dass alle Vorhabenträger im Münsterland bis zum 31.12.2016 eine Genehmigung nach dem BImSchG für ihre Einzelanlagen erhalten.

 

Damit die Investoren Rechtssicherheit erlangen, plädiert Herr Wesselmann dafür, mit dem Kreis Coesfeld eine eindeutige Klärung herbeizuführen. Außerdem sollten die Investoren darüber informiert werden, dass es mit einer Genehmigung im Jahr 2016 durchaus knapp werden könnte.

 

Herr Dr. Höfener bezieht sich auf die vorgelesene Mail von Herrn Dr. Scheipers und bittet die Verwaltung, sich in dem Gespräch in der nächsten Woche für die angesprochenen Sondertermine einzusetzen.

 

Von einer gesonderten Beschlussfassung in der Sache wird abgesehen.