Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Änderungsbereich
ist in dem als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 110/2015 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat, den Änderungsplan zum Bebauungsplan“ Flothfeld II“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Änderungsplan ist
der Verwaltungsvorlage Nr.0110/2015 als Anlage 2 beigefügt, wobei die
Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt werden soll.
Auf die Zulassung von
Putzfassaden soll verzichtet werden.
Die Veraltungsvorlage 110/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.11.2015 TOP 12
Gemeinderat vom 10.12.2015 TOP 15
Eingangs erläutert Frau Böse kurz den Stand der Beratungen aus der vorangegangenen Sitzungsfolge. Sie erklärt, dass bezüglich der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl eine Einigung erzielt werden konnte und der Bauherr dies schriftlich bestätigt habe. Lediglich die Frage der Festsetzung der Fassadengestaltung sei offengeblieben. Hier sollte die Empfehlung des Gestaltungsbeirates abgewartet werden.
Aufgrund dieser Empfehlung und des daraufhin unter TOP 13 gefassten Beschlusses wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz „Eine Zulassung von Putzfassaden soll nicht erfolgen“ abgestimmt. Ebenfalls soll die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,4 sowie der Geschossflächenzahl von 0,6 im Beschluss aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: