Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die gemäß § 24
GO NRW vorgetragene Anregung zur Kenntnis und weist diese als unzulässig
zurück.
Die Verwaltungsvorlage 008/2016 liegt vor.
Abstimmungsergebnis:
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die gemäß § 24
GO NRW vorgetragene Anregung zur Kenntnis und weist diese als unzulässig
zurück.
Die Verwaltungsvorlage 008/2016 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: