Sitzung: 03.03.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 4
Vorlage: 006/2016
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung
die Aufstellung eines Planes zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar
·
Reduzierung der Breite des mit einem
Pflanzschema im Bebauungsplan „Ortskern“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
festgesetzten Pflanzstreifens, der an den Häusern Schmitz Kamp 1 – 11 als Ausgleichsfläche
entlang des Geh- und Radweges verläuft.
Der Änderungsbereich ist in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 006/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt. Ebenso ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 der
landschaftspflegerische Begleitplan und das Pflanzschema beigefügt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die
im Pflanzschema vorgeschriebene 3-reihige Bepflanzung der im Bebauungsplan
festgesetzten Ausgleichsfläche für den Bereich der Grundstücke Schmitz Kamp 1
bis Schmitz Kamp 11 auf eine 2-reihige Bepflanzung zu reduzieren.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat
dem Antrag auf Beibehaltung der bereits errichteten Stützwände nicht zu folgen.
Die Verwaltungsvorlage 006/2016 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 11.02.2016 TOP 9
Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: