Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 4

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

·         Reduzierung der Breite des mit einem Pflanzschema im Bebauungsplan „Ortskern“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzten Pflanzstreifens, der an den Häusern Schmitz Kamp 1 – 11 als Ausgleichsfläche entlang des Geh- und Radweges verläuft.

Der Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 006/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt. Ebenso ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 der landschaftspflegerische Begleitplan und das Pflanzschema beigefügt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die im Pflanzschema vorgeschriebene 3-reihige Bepflanzung der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche für den Bereich der Grundstücke Schmitz Kamp 1 bis Schmitz Kamp 11 auf eine 2-reihige Bepflanzung zu reduzieren.

 

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat dem Antrag auf Beibehaltung der bereits errichteten Stützwände nicht zu folgen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 006/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 11.02.2016 TOP 9

 

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: