Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger
Straße“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und zwar
- Schaffung eines neuen Baufeldes zur Errichtung eines Carports,
- Erweiterung von Baugrenzen zur Verlängerung der vorhandenen Garage,
- Änderung der Gestaltungsvorschriften bezüglich der Gestaltungsform
des
Garagendaches.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 003/2016
als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 12. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ gem. § 13 BauGB in der Form,
dass auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 412 der Flur 14 ein Baufeld für ein Carport in einer
Größenordnung von 9 m x 5 m geschaffen und für die Verlängerung der vorhandenen
Garage das Baufeld in einer Größenordnung von 5 m x 5 m erweitert wird.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 412 der Flur
14 die gestalterischen Vorschriften im
Hinblick auf die Form des Garagendaches so zu ändern, dass für die bereits
bestehende Garage einschließlich der geplanten Erweiterung die Errichtung eines
Pultdaches mit südlicher Dachausrichtung ermöglicht wird.
Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der
Verwaltungsvorlage Nr. 003/2016 als Anlage 2 beigefügt.
Weiterhin wird die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung beschlossen.
Herr Krotoszynski befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im
Sitzungssaal.
Die Verwaltungsvorlage 003/2016 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 11.02.2016 TOP 8
Herr Gromöller lässt über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 003/2016 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: