Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass entsprechend den Darstellungen in der Verwaltungsvorlage 001/2016 bzgl. des Antrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.11.2015 im Sinne der Ziffern 1 bis 3 bereits durch die Gemeinde verfahren wird.

Der Punkt 4 des Antrages wird zurzeit im FB II überarbeitet und in der 2. Sitzungsfolge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 001/2016 liegt vor.

 

Herr Hense berichtet, dass laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung das Mittel Glyphosat als nicht gefährlich eingestuft worden sei. Aus diesem Grund spricht er sich gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, die Gemeindeordnung bzgl. der Glyphosatverwendung zu ändern.

 

Auf Anfrage erklärt Frau Böse, dass zurzeit rechtlich geprüft werde, ob und ggfls. wie ein Glyphosatverbot in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde geregelt werden könne. Diese Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. Zur nächsten Sitzungsfolge solle aber der überarbeitete Entwurf vorgelegt werden.

 

Herr Lefert macht darauf aufmerksam, dass Baumärkte Produkte mit diesem Inhaltsstoff bereits aus dem Verkauf gezogen hätten und somit dem Antrag bereits entsprochen werde. Er schlägt stattdessen vor, heute keinen Beschluss über die vorliegende Verwaltungsvorlage zu treffen, sondern zuerst die Ergebnisse der Überprüfung seitens der Verwaltung zur ordnungsbehördlichen Verordnung abzuwarten.

Diese Vorgehensweise wird von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nicht mitgetragen.

 

Hierauf erklärt Frau Böse, dass die Punkte 1 bis 3 des vorliegenden Antrages seitens der Gemeinde bereits berücksichtigt werden. Aus diesem Grund schlägt sie vor, den ersten Satz des vorliegenden Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 001/2016 wie folgt abzuändern:

„Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass entsprechend den Darstellungen in der Verwaltungsvorlage 001/2016 bzgl. des Antrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.11.2015 im Sinne der Ziffern 1 bis 3 bereits durch die Gemeinde verfahren wird“.

 

Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu.

 

Dadurch, dass die rechtliche Zulässigkeit der Aufnahme eines Glyphosatverbotes in die ordnungsbehördliche Verordnung noch nicht abschließend geklärt ist , schlägt Frau Böse weiter vor, den zweiten Satz des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage 001/2016 so zu belassen.

 

Hierauf lässt Herr Eikmeyer über folgenden in der heutigen Sitzung des Ausschusses erarbeiteten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: