Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Das Büro WoltersPartner wird beauftragt, zur nächsten Sitzungsfolge weitere Planvarianten zu entwickeln, und zwar unter Berücksichtigung einer intensiveren Bebauung mit Mehrfamilienhäusern bei der Planvariante 3. Des Weiteren soll überprüft werden, ob und wie eine verkehrliche Anbindung nach Norden in das angrenzende Wohnviertel erfolgen kann.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 016/2016 liegt vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vorgezogen und unter dem Tagesordnungspunkt 6.1 beraten.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Lang vom Büro WoltersPartner anwesend. Anhand einer Power-Point-Präsentation, welche dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist, stellt er drei verschiedene Planvarianten für die Verwirklichung einer möglichen Wohnbaufläche vor.

 

Herr Lang favorisiert aus städtebaulicher Sicht die Planvariante 3, zumal diese seiner Ansicht nach die vorhandene Fläche optimal ausnutze.

Nach der Präsentation erfolgen verschiedene Detailfragen, wie z.B., ob nach der Umwandlung des Friedhofgeländes in Bauchfläche die Restfriedhofsfläche für die Gemeinde auskömmlich sei. Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt, und zwar für alle 3 Varianten. Auch Herrn Fohrmanns Anfrage, ob nach der Umwandlung  dieser Grünfläche in Wohnbaufläche ein zusätzlicher  Ausgleichsbedarf entstehen werde, wird positiv beantwortet. Die genaue Größe dieser Ausgleichsverpflichtung hänge jedoch von der gewählten Planvariante ab.

 

Herr Gromöller schlägt eine verkehrliche Anbindung an die nördliche Erschließungsstraße zum Habichtsbach durch die Stichstraße in der Planvariante 3 und eine Umwandlung des Wendeplatzes zu Stellplätzen vor. Herr Lang sichert eine Überprüfung dieses Vorschlages zu.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Herr von Schönfels ist ab 19:30 anwesend.

Somit befinden sich nun 10 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.

 

 

Herr Eilers spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern aus, da der Bedarf vor allem für ältere Bürger an Wohnfläche in zentraler Ortslage stetig ansteige. Er bittet Herrn Lang, bei der Planvariante 3 zusätzliche Mehrfamilienhäuser einzuplanen.

 

Auch die CDU-Fraktion begrüßt die Änderung der Friedhofserweiterungsfläche im Baugebiet Habichtsbach I in Baufläche. Herr Spüntrup bittet jedoch darum, heute über die Planvarianten noch keine Entscheidung zu treffen, sondern hierüber zuerst in den Fraktionen zu beraten.

Des Weiteren fragt er nach, ob es eine Neuregelung im NKF bzgl. der Ertragswirksamkeit gäbe und welche Wirksamkeit solch eine habe.

 

Eine Antwort hierauf wird im Protokoll zugesichert.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Antwort der Verwaltung:

Die Friedhofserweiterungsflächen sind bei der Gemeinde Havixbeck als Anlagevermögen aktiviert. Würden diese Flächen jetzt veräußert werden, so würden anfallende Erträge direkt gegen das Eigenkapital in der Bilanz gebucht werden. In der Ergebnisrechnung würde eine solche Veräußerung keine Auswirkung haben. Damit die Flächen für den Haushalt ertragswirksam veräußert werden können, müssten sie zuvor ins Umlaufvermögen der Gemeinde Havixbeck umgebucht werden. Es sollte zwischen Umbuchung und der Veräußerung ein Jahresabschluss liegen.

 

 

Hierauf lässt Herr Albrecht über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: