Die Verwaltungsvorlage 006/2016 liegt vor.

 

Auf Anfrage von Herrn Fohrmann erläutert Frau Böse, dass der Grünstreifen entlang des Fußweges Eigentum der Grundstückseigentümer sei. Beim Erwerb der Grundstücke habe der geltende Bebauungsplan bereits Rechtskraft gehabt. Insofern konnte der Plan mit seinen enthaltenen Regelungen den Bauwilligen bekannt sein.

Durch die vorgeschlagene Rücknahme des Pflanzstreifens um 1,50 m in der Breite über eine Länge von insgesamt ca. 140 lfd. m, reduziere sich der rechnerische Ausgleich für die Eingriffe aufgrund des Bebauungsplanes. Da die Anfrage von Herrn Eilers, ob und ggfls. in welcher Höhe die begünstigten Eigentümer für den Ankauf von Ökopunkten als Ausgleichsmaßnahmen rechtlich herangezogen werden können in der Sitzung nicht beantwortet werden kann, schlägt Herr Eilers vor, in der heutigen Sitzung keine Entscheidung über die vorliegende Verwaltungsvorlage zu treffen.

Frau Böse sichert zu, dass die voraussichtlichen Kosten zusätzlicher Ausgleichsmaßnahmen durch den Ankauf von Ökopunkten im Protokoll angegeben werden.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Überprüfung hat ergeben, dass durch die Reduzierung des Pflanzpflanzstreifens insgesamt ein Mehrbedarf an Ausgleich in Höhe von 840 Punkten entsteht. Auf der Grundlage eines Preises von ca. 1,43 €/Punkt ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.201 €.

 

Um einem der Antragssteller die Möglichkeit zur Wortmeldung zu geben, lässt Herr Albrecht darüber abstimmen, die Sitzung zu öffnen:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

Somit ist die Sitzung geöffnet.

 

Ein Anlieger erhält das Wort. Es sei ihm beim Kauf des Grundstückes durch den Verkäufer nicht erläutert worden, dass eine private Grünfläche entlang des Geh- und Radweges als Ausgleichsfläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, etc. eingehalten werden müsste. Er habe auch nicht gewusst, dass er keine Stützmauer hätte bauen dürfen. Außerdem weiche die vorliegende Verwaltungsvorlage erheblich von dem Antrag der Anlieger und dem stattgefundenen Ortstermin ab.

 

Hierauf schließt Herr Albrecht die Sitzung.

 

Frau Böse erklärt, dass die Verwaltungsvorlage den Antrag der Anlieger berücksichtige. Beim Ortstermin sei den betroffenen Bürgern erläutert worden, dass es einer Bebauungsplanänderung bedürfe, wenn dem Wunsch der Anlieger entsprochen werden soll. Da jedoch festgestellt werden musste, dass auch weitere Grundstückseigentümer die Bepflanzung entfernt haben, sei seitens der Politik der Verwaltung signalisiert worden, dass eine komplette Entfernung der Stützmauer erwünscht sei. Aus diesem Grund sei die vorliegende Veraltungsvorlage erstellt worden.

 

Hierauf entsteht eine rege Diskussion darüber, ob die Grundstückseigentümer aus dem geltenden Bebauungsplan hätten ersehen müssen, dass die Grünstreifen entlang des Geh- und Radweges als ökologische Ausgleichsflächen zu behandeln seien. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass der Bebauungsplan zwar das Pflanzgebot enthalte, die genaue Berechnung der sich dadurch ergebenden Ausgleichsmaßnahmen sei jedoch lediglich der Begründung mit Ausgleichsbilanzierung zu entnehmen und für die Bauherren nicht ohne weiteres erkennbar. Daraufhin schlägt Herr Hense vor, die Beratung hierzu zu verschieben.

 

Herr Gromöller schlägt dagegen vor, die Bepflanzungsreihen von 3 auf 2 zu reduzieren. Hierdurch würde man den Bürgern entgegenkommen.

 

Herr Eilers stimmt dem Vorschlag von Herrn Gromöller zu. Er stellt den Antrag, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 03.03.2016 ermitteln möge, wie hoch der Ausgleich von Ökopunkten sei. Erst hierauf solle eine Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt erfolgen.

 

Herr Albrecht lässt über Herrn Eilers Antrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 2.

 

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