Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), und zwar

 

- Schaffung eines neuen Baufeldes zur Errichtung eines Carports,

- Erweiterung von Baugrenzen zur Verlängerung der vorhandenen Garage,

- Änderung der Gestaltungsvorschriften bezüglich der Gestaltungsform des
  Garagendaches.

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 003/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ gem. § 13 BauGB in der Form, dass auf dem nördlichen Teil des Flurstücks 412 der Flur 14  ein Baufeld für ein Carport in einer Größenordnung von 9 m x 5 m geschaffen und für die Verlängerung der vorhandenen Garage das Baufeld in einer Größenordnung von 5 m x 5 m erweitert wird.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat für das Flurstück 412 der Flur 14  die gestalterischen Vorschriften im Hinblick auf die Form des Garagendaches so zu ändern, dass für die bereits bestehende Garage einschließlich der geplanten Erweiterung die Errichtung eines Pultdaches mit südlicher Dachausrichtung ermöglicht wird.

  

Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 003/2016 als Anlage 2 beigefügt.

 

Weiterhin wird die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ als Satzung beschlossen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 003/2016 liegt vor.

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr Hense ist ab 19:40 Uhr anwesend.

Somit befinden sich 11 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.

 

Nach Klärung von Detailfragen lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag laut der Verwaltungsvorlage 003/2016 abstimmen:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: