Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage 005/2010 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat nach Beratung

 

  • die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Abstände der Dachaufbauten zu Giebeln, Graten und Kehlen für das Flurstück 377 zu ändern, und zwar auf den Mindestabstand von 2,oo m.
     
  • die rückwärtige Baugrenze des Flurstückes 377 zu ändern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

  • die textl. Festsetzung, dass für die mit MD (L) bezeichneten Gebiete „Ausnahmsweise Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO auch außerhalb der bebaubaren Fläche zugelassen werden können“, auch für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich gelten.

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.

 


Die Verwaltungsvorlage 005/2010 liegt vor.