Sitzung: 04.02.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 005/2010
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage 005/2010 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat nach Beratung
- die
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes
„Gennerich II“ gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Abstände der
Dachaufbauten zu Giebeln, Graten und Kehlen für das Flurstück 377 zu
ändern, und zwar auf den Mindestabstand von 2,oo m.
- die
rückwärtige Baugrenze des Flurstückes 377 zu ändern, und zwar in der Form,
wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2010 als Anlage 2
beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
- die textl. Festsetzung, dass für die mit MD (L) bezeichneten Gebiete „Ausnahmsweise Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO auch außerhalb der bebaubaren Fläche zugelassen werden können“, auch für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich gelten.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage 005/2010 liegt vor.